
Im Verfahren rund um die insolvente Immobiliengesellschaft Wienwert haben erste Zeugenaussagen die Position des mitangeklagten SPÖ-Bezirksvorstehers von Wien-Donaustadt, Ernst Nevrivy, gestärkt. Vor dem zuständigen Gericht wird geprüft, ob der Kommunalpolitiker dem früheren Wienwert-Chef Stefan Gruze vertrauliche Informationen über den Standort einer geplanten Remisenerweiterung der Wiener Linien weitergegeben haben soll. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Nevrivy in diesem Zusammenhang unter anderem Verletzung des Amtsgeheimnisses vor, gegen Gruze richtet sich der Verdacht der Untreue. Beide weisen die Vorwürfe zurück; es gilt die Unschuldsvermutung.
Kern des Anklagevorwurfs ist ein Grundstücksdeal: Gruze soll nach Darstellung der WKStA jene Liegenschaft erworben haben, auf der die Erweiterung der Remise geplant gewesen sei, und diese anschließend gewinnbringend an den städtischen Öffi-Betreiber veräußert haben. Der Stadt Wien sei dadurch ein Schaden von rund 850.000 Euro entstanden. Im Gegenzug soll Nevrivy laut Anklage unter anderem VIP-Tickets für Wiener Fußball-Derbys sowie für Spiele der österreichischen Nationalmannschaft erhalten haben. Zusätzlich soll die bei Nevrivy beliebte Band „Wiener Wahnsinn“ Sponsorgelder von Wienwert bekommen haben.
Als erster Zeuge der aktuellen Verhandlung trat der ehemalige Rapid-Manager und Stiefsohn Nevrivys auf. Er bestätigte die Darstellung des Politikers, wonach VIP-Einladungen zu Spielen für ihn jederzeit leicht zu organisieren gewesen seien. Nevrivy hätte „mit Sicherheit“ auch kurzfristig zu Partien kommen können, sagte der Ex-Funktionär und verwies darauf, dass er auch für Länderspiele Karten besorgen konnte. Der Bezirksvorsteher hatte bereits Ende Jänner im Zeugenstand erklärt, er halte den Vorwurf, mit VIP-Karten bestochen worden zu sein, für wenig überzeugend.
Ein weiteres Schlaglicht fiel auf das Sponsoring der Rockband „Wiener Wahnsinn“. Ein Bandmitglied schilderte vor Gericht, dass die Gelder von Wienwert nach seiner Kenntnis eins zu eins in die Produktion von Musikvideos geflossen seien. Nevrivy sei „Fan der ersten Stunde“ und über eine – letztlich abgelehnte – Kulturförderung über den Finanzbedarf der Gruppe informiert gewesen. In der Folge sei es zu einem Treffen zwischen der Band und Wienwert-Chef Gruze gekommen, bei dem das Sponsoring vereinbart worden sein soll. Welche rechtliche Bedeutung diese Kontakte im Lichte der Korruptionsvorwürfe haben, bleibt Aufgabe des Gerichts – die Beweisaufnahme in der Causa Wienwert ist noch nicht abgeschlossen.

Österreichs Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS stellt die Weichen für einen breiten Einsatz digitaler Technologien in der Verwaltung. Kernstück ist eine Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG), die den rechtlichen Rahmen für KI-Chatbots, vollständig automatisierte Entscheidungen in einfachen Fällen und neue digitale Services schaffen soll. Die Reform wurde im Rahmen der Reformpartnerschaft von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden ausverhandelt und ist nach Angaben der Regierung unter dem derzeitigen Tiroler Landeshauptmann-Vorsitz nun „fertig verhandelt“.
Die Novelle geht mit dem Stichtag Freitag in ein sechswöchiges Begutachtungsverfahren, bevor der Nationalrat voraussichtlich noch vor dem Sommer über das Paket abstimmen soll. Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) sprach bei einer Pressekonferenz im Innsbrucker Landhaus von einem „großen, wichtigen Schritt“ hin zu einer modernen, digitalen Verwaltung. Ziel sei eine einfachere, effizientere Behörde, die für Bürgerinnen und Bürger besser zugänglich ist und den Kontakt mit Ämtern spürbar erleichtern soll.
Konkret sollen KI-Chatbots Bürger künftig etwa bei Anträgen auf Familienbeihilfe oder bei der Arbeitnehmerveranlagung unterstützen und beim Ausfüllen von Formularen helfen. In klar gelagerten Standardfällen sind vollständig automatisierte Entscheidungen vorgesehen. Die Regierung verweist auf Vorteile wie rund um die Uhr verfügbare digitale Angebote, sprachgestützte Systeme und automatisierte Abläufe, die Verwaltungsverfahren beschleunigen und barrierefreier machen sollen. Vorgesehen sind außerdem digitale Zahlungen und sogenannte „No-Stop-Verfahren“, bei denen Verfahren automatisch eingeleitet oder durchgeführt werden können, ohne dass ein gesonderter Antrag gestellt werden muss.
Pröll betonte, Digitalisierung sei „kein Selbstzweck“, sondern Mittel zu einem klaren Ziel: ein öffentlicher Dienst, „der so funktioniert, wie die Menschen heute leben“. Wer weniger Formulare ausfüllen müsse, Anträge jederzeit stellen könne und Leistungen automatisch erhalte, erlebe Verwaltung „auch anders“. Auch Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) sieht in der AVG-Novelle ein Signal zur Stärkung des Vertrauens in staatliche Institutionen: Wer dieses Vertrauen erhöhen wolle, müsse dafür sorgen, dass der Kontakt mit Behörden „keine Zumutung“ sei. Mit der Reform soll der rechtssichere Einsatz digitaler Technologien in Ämtern verankert und die weitere Automatisierung in der Verwaltung vorangetrieben werden.