Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.
Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.
Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.
Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.
Die Stadt Wien stellt für den Zeitraum 2026 bis 2029 rund sechs Millionen Euro zur Stärkung des Medienstandorts bereit und baut ihre bestehende Medienförderung deutlich aus. Im Zentrum steht die Weiterentwicklung der seit 2019 bestehenden Wiener Medieninitiative, die künftig auf vier statt bisher zwei Förderschienen basiert. Operativ abgewickelt wird das Programm weiterhin von der Wirtschaftsagentur Wien. Finanziert wird die neue Tranche unter anderem durch Einsparungen bei klassischen Werbeausgaben und Inseraten der Stadt.
Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) begründet den Ausbau mit den strukturellen Herausforderungen der Branche: Rückläufige Werbeeinnahmen, die starke Position globaler Plattformen und ein rascher technologischer Wandel erhöhten den Druck auf Medienunternehmen. Eine "lebendige und vielfältige Medienlandschaft" sei das wirksamste Mittel gegen Desinformation, unabhängige und qualitätsgeprüfte Informationen seien wichtiger denn je, betont Ludwig. Zugleich hebt er die Sicherung hochwertiger Arbeitsplätze in der Medienbranche als zentrales Ziel der Initiative hervor.
Inhaltlich setzt Wien auf einen Mix aus Gründungs-, Projekt- und Kooperationsförderung. Die etablierte Schiene "Medienstart" wird fortgesetzt, Gründerinnen und Gründer können pro Einreichung 10.000 Euro bekommen, der Start der neuen Runde ist für August vorgesehen. Für bestehende Medienunternehmen stehen ab 2027 erneut Mittel für einzelne Transformationsprojekte zur Verfügung, mit Fördersummen von bis zu 150.000 Euro pro Projekt. Zusätzlich wird mit der neuen Schiene "Medienkooperation" erstmals die Zusammenarbeit mehrerer Akteure unterstützt: In einer ersten Phase werden Konzepte mit jeweils 25.000 Euro gefördert, anschließend sollen zwei größere Leuchtturmprojekte mit je 500.000 Euro umgesetzt werden, auch in länderübergreifender Kooperation.
Als weiteres Element entsteht der "Vienna Media Hub", der die Branche ab Ende 2027 mit bis zu 30 voll ausgestatteten Arbeitsplätzen versorgen soll. Der Hub ist als gemeinsamer Arbeits- und Vernetzungsort insbesondere für neue Medienunternehmen gedacht und ergänzt die finanziellen Förderschienen um eine physische Infrastruktur. Seit der Gründung der Wiener Medieninitiative im Jahr 2019 wurden nach Angaben der Stadt bereits 334 Projekte mit mehr als elf Millionen Euro unterstützt. Mit der neuen Tranche will Wien diese Linie fortführen und gleichzeitig Innovation und Transformation im Mediensektor gezielter anstoßen.