
Mit einem Konvoi von mehr als 200 Traktoren haben Hunderte Bäuerinnen und Bauern in Wien auf ihre wirtschaftlich angespannte Lage aufmerksam gemacht. Aufgerufen zu der Kundgebung hatte der neu gegründete Verein „Bündnis Zukunft Landwirtschaft“, der nach eigenen Angaben für „bessere Zukunftsperspektiven“ in der heimischen Landwirtschaft eintritt. Die Demonstration startete um 13.00 Uhr vor dem Landwirtschaftsministerium und zog im Verlauf des Nachmittags über die Ringstraße zur Abschlusskundgebung vor das Parlament.
Im Zentrum der Forderungen standen eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel sowie der Abbau bürokratischer Hürden. Hintergrund sind nach Angaben des Vereins stark gestiegene Kosten etwa für Diesel und Dünger bei gleichzeitig stagnierenden Erzeugerpreisen. Das Bündnis sieht dadurch die Existenz „vieler Höfe gefährdet“ und spricht von der Notwendigkeit eines „gemeinsamen Schulterschlusses der landwirtschaftlichen Interessenvertretungen“, um auf die Lage der Betriebe hinzuweisen.
Vereinsgründer Sebastian Bauer betonte, man agiere überparteilich und wolle sich nicht parteipolitisch vereinnahmen lassen. Die Anliegen richten sich an mehrere Ressorts, darunter das Landwirtschafts-, das Wirtschafts- und das Gesundheitsministerium. Der Verein mit Sitz in Pamhagen im burgenländischen Bezirk Neusiedl am See wurde erst Anfang März in das Vereinsregister eingetragen und positioniert sich als zusätzliche Stimme in der agrarpolitischen Debatte.
Politisch stoßen die Forderungen des Bündnisses auf breite Resonanz. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig bezeichnete sie als „völlig berechtigt“ und verwies darauf, bereits im Vorfeld mit den Organisatoren im Ministerium gesprochen zu haben. Unterstützung signalisierten auch der ÖVP-Bauernbund, die FPÖ sowie die Umweltschutzorganisation Greenpeace, die erneut eine verpflichtende Herkunfts- und Haltungskennzeichnung verlangte. Wie die Regierung auf den zunehmenden Druck aus der Landwirtschaft konkret reagieren wird, ist vorerst offen.

In Wien treten mit 1. April neue Regeln für Mieterhöhungen in Kraft, die den Spielraum für Vermieter deutlich einschränken sollen. Auf Basis der vom Bund beschlossenen Mietpreisbremse dürfen Mietzinse in vielen Verträgen heuer erstmals wieder angehoben werden – allerdings nur innerhalb klar vorgegebener Grenzen. Die Stadt reagiert darauf mit einem erweiterten Service: Die städtische Mieterhilfe bietet eine kostenlose Prüfung der vorgeschriebenen Erhöhungen an.
Laut der neuen Wohnstadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) sind Aufschläge nur in begrenzter Höhe zulässig. Für die meisten Altbauwohnungen sowie für Gemeindebauwohnungen ist eine Anhebung von maximal 1 Prozent erlaubt. Im frei vermieteten Segment liegt der zulässige Rahmen bei höchstens 3,3 Prozent. Der Wert für den freien Mietmarkt errechnet sich aus der Inflation, die nach den Vorgaben aber nur teilweise weitergegeben werden darf.
Die Stadt rechnet damit, dass die neuen Bestimmungen zu Unsicherheiten führen könnten – sowohl auf Seiten der Mieter als auch der Vermieter. Hanel-Torsch verweist darauf, dass es in der Folge zu unzulässigen Mieterhöhungen kommen kann. Die Mieterhilfe soll hier als Kontrollinstanz fungieren und prüfen, ob die gesetzlichen Richtlinien eingehalten werden. Mieterhöhungen sind grundsätzlich höchstens einmal jährlich gestattet und im Jahr 2026 frühestens wieder ab April möglich.
Voraussetzung für jede Erhöhung ist eine Wertsicherungsklausel im Mietvertrag. Ohne eine solche Vereinbarung sind Mietzinsanpassungen rechtlich nicht zulässig. Parallel dazu ändern sich auch die Regeln für befristete Verträge: Ist der Vermieter ein Unternehmer, müssen neue befristete Mietverträge künftig grundsätzlich auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen oder verlängert werden. Wird eine kürzere Dauer vereinbart, bleibt der Mietvertrag zwar gültig, die verkürzte Befristung ist aber rechtlich nicht durchsetzbar.