Loipersdorf-Deal: Falkensteiner übernimmt Sonnreich-Hotel und Therme-Management

12.06.2026


Das Thermenresort Loipersdorf in der Südoststeiermark stellt seine Eigentümer- und Managementstruktur neu auf. Die Falkensteiner Michaeler Tourism Group (FMTG) will bei der Betreibergesellschaft einsteigen und künftig das operative Management der Therme, des Congress Loipersdorf sowie des angeschlossenen Hotels „Das Sonnreich“ übernehmen. Der Einstieg steht unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung, das entsprechende Verfahren läuft noch.

Im Zuge der Neuordnung soll das Resort künftig drei gleichberechtigte Eigentümer haben: Die bisherige Alleineigentümerin Granit Holding, die Merkur Versicherung und die FMTG sollen jeweils ein Drittel der Anteile halten. Merkur und FMTG erwerben dafür wesentliche Beteiligungen, Granit gibt Anteile ab. Die Partner sprechen von einer strategischen Zusammenarbeit mit dem Ziel, den traditionsreichen Standort langfristig weiterzuentwickeln und seine Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Die Betreiber verweisen auf die wirtschaftliche Bedeutung der „Ur-Therme“ für die Region und das vorhandene Wachstumspotenzial. 2025 zählte Loipersdorf nach Angaben der Eigentümer 477.583 Gäste, knapp 20.000 mehr als im Jahr davor. Für Merkur und Granit ist der Einstieg von Falkensteiner ein Hebel, um gezielt in das Herzstück der steirischen Thermenlandschaft zu investieren, die Attraktivität des Standorts auszubauen und zusätzliche Wertschöpfung sowie Beschäftigung in der Region zu generieren.

Für Falkensteiner steht nach eigenen Angaben insbesondere das große Entwicklungspotenzial des Resorts im Fokus. Themen wie Gesundheit, Prävention, Regeneration und ganzheitliches Wohlbefinden würden für Gäste an Bedeutung gewinnen, heißt es aus dem Unternehmen. Das derzeit als „Das Sonnreich“ geführte Hotel soll in den kommenden Jahren schrittweise weiterentwickelt werden und ab 2027 als „4 Sterne Superior Falkensteiner Hotel Loipersdorf“ firmieren. Die Partner wollen die internationale Expertise der Gruppe nutzen, um dem Standort neue Impulse zu geben, ohne dabei die gewachsene Rolle Loipersdorfs innerhalb der steirischen Thermenregion in Frage zu stellen.

Rechtsgutachten hält Österreichs Paketabgabe für verfassungs- und unionsrechtswidrig

12.06.2026


Die österreichische Bundesregierung plant mit 1. Oktober die Einführung einer umstrittenen Paketsteuer von 2 Euro pro Sendung für große Online-Händler. Betroffen wären Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro, insgesamt 16 Plattformen und Händler, wie der Handelsverband mitteilt. Dazu zählen unter anderem Amazon, Otto, Temu, Zalando, Shop-Apotheke, Ebay.at/Ebay.de, Best Secret, Mediamarkt, AliExpress, Apple, Shein, Universal, Ikea und XXXLutz. Laut Schätzungen des Marktforschers EBCD basiert die Auswahl auf den jeweiligen Online-Umsätzen.

Indirekte Auswirkungen erwartet der Handelsverband für rund 4.000 österreichische Händler, die ihre Waren über diese großen Online-Marktplätze vertreiben. Offen ist, ob der heimische Marktplatz für generalüberholte Gebrauchsgüter, Refurbed, mit einem geschätzten Jahresumsatz zwischen 90 und 110 Millionen Euro ebenfalls unter die Abgabe fallen wird. Das Finanzministerium kalkuliert mit einem jährlichen Aufkommen von rund 280 Millionen Euro aus der Paketsteuer. Diese Einnahmen sollen ab 1. Juli 2026 eine geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren.

Der Versandhändler Otto kündigt massiven Widerstand gegen die neue Abgabe an. Sollte die Paketsteuer wie vorgesehen umgesetzt werden, will das Unternehmen gegen den entsprechenden Steuerbescheid beim Finanzgericht berufen. Otto-Austria-Chef Harald Gutschi rechnet im Schulterschluss mit dem Handelsverband mit einem zwei- bis vierjährigen Rechtsstreit, der sich durch mehrere Instanzen ziehen könnte. Theoretisch reicht der Instanzenzug bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) und zum Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Rückendeckung erhält Otto von der Anwaltskanzlei Dorda. Ein von ihr erstelltes Gutachten stuft den Entwurf der Paketsteuer als "mehrfach verfassungs- und unionsrechtswidrig" ein. Dorda-Partner Andreas Zahradnik sieht "sehr große Chancen", eine Anfechtung erfolgreich zu führen, und bewertet die Erfolgsaussichten auf europarechtlicher Ebene als noch höher. Während das Finanzministerium auf zusätzliche Einnahmen für steuerpolitische Entlastungsmaßnahmen verweist, bereitet sich die Branche auf eine rechtliche Auseinandersetzung vor, deren Ausgang maßgeblich bestimmen dürfte, wie weit nationale Sonderabgaben im europäischen Onlinehandel künftig gehen können.