Bundeskanzler Friedrich Merz sieht trotz der Iran-Krise keinen Anlass, die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse auszusetzen. „Eine Notlage, wie sie im Grundgesetz vorgezeichnet ist für zusätzliche Schuldenaufnahme, die sehe ich im Augenblick nicht. Ich verstehe diese Debatte offen gestanden nicht, wir haben Schulden genug“, sagte der CDU-Chef bei der Klausur der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Berlin. Auch das SPD-geführte Bundesfinanzministerium betonte, man bereite derzeit keine Haushaltsnotlage vor – eine Voraussetzung dafür, die Schuldenbremse vorübergehend außer Kraft zu setzen.
Ausgelöst hatte die Debatte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. Er hatte am Wochenende mit Blick auf den Krieg der USA und Israels gegen den Iran und mögliche gravierende wirtschaftliche Folgen für Deutschland gefordert, im Extremfall auch eine Aussetzung der Schuldenbremse zu erwägen. Der Staat habe die Aufgabe, einen Zusammenbruch der Wirtschaft zu verhindern, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. In einem solchen Szenario müsse „im schlimmsten Fall“ auch eine vom Bundestag beschlossene Haushaltsnotlage auf den Tisch, die per Überschreitungsbeschluss zusätzliche Kreditaufnahme erlauben würde.
Vertreter von CDU und CSU reagierten umgehend ablehnend. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sprach von einem „klaren Auftrag zur Haushaltskonsolidierung“ und sah „keine Anzeichen für eine Haushaltsnotlage“. Merz verwies darauf, dass die bereits Anfang vergangenen Jahres beschlossene zusätzliche Schuldenaufnahme für Verteidigung und Infrastruktur „hart an der Grenze dessen“ liege, was akzeptabel sei. Die Frage, ob darüber hinaus weitere Kredite notwendig seien, stelle sich ihm nicht.
Über die aktuellen Etatfragen hinaus rückte Merz auch den europäischen Rahmen in den Fokus. Deutschland müsse „irgendwann wieder“ die Euro-Stabilitätskriterien des Maastricht-Vertrags einhalten, sagte er mit Blick auf die zulässige Verschuldung im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung. Aus Sicht der Union entfernt sich die Bundesrepublik davon derzeit eher, statt wieder näher heranzurücken. Damit setzt der Kanzler im Konflikt mit der SPD-Fraktion klar auf Haushaltsdisziplin und eine strikte Auslegung der Schuldenbremse – auch unter den Unsicherheiten, die der Iran-Krieg für die deutsche Wirtschaft mit sich bringen könnte.
Ein großflächiges Datenleck im österreichischen Innenministerium beschäftigt erneut Politik und Justiz. Das Ressort hat eine mittlerweile pensionierte Mitarbeiterin angezeigt, die ein elektronisches Gesamtpersonalverzeichnis mit Daten von 36.368 Bediensteten weitergegeben haben soll. Der Datensatz war beim ehemaligen FPÖ-Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein sichergestellt worden. Parallel dazu laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den früheren Verfassungsschützer Egisto Ott, der in den Fokus der Behörden gerückt ist.
Auslöser der nun intensivierten Untersuchungen waren Erkenntnisse der im Innenministerium eingesetzten Sonderarbeitsgruppe „AG Fama“. Diese stellte fest, dass die frühere Mitarbeiterin, eine Personalvertreterin, die sensiblen Personaldaten selbst angefordert hatte. Auf einem USB-Stick bei Jenewein fanden Ermittler schließlich das vollständige Personalverzeichnis. Sicherheitskreise befürchten, dass die Datei beim russischen Geheimdienst gelandet sein könnte. Ein Beweis dafür liegt den Behörden jedoch nicht vor; der genaue Weg der Daten bleibt ungeklärt.
Frühere Verfahren gegen die pensionierte Mitarbeiterin und Jenewein waren eingestellt worden. Gegen die Frau war wegen Verrats von Amtsgeheimnissen ermittelt worden, gegen den Ex-Politiker wegen Datenverarbeitung in Gewinn- und Schädigungsabsicht, nachdem er die Datei über einen Messenger-Dienst an einen FPÖ-Mitarbeiter weitergeleitet hatte. Die Staatsanwaltschaft Wien begründete die Einstellung mit Beweisschwierigkeiten; im Fall Jenewein kam Verjährung hinzu. Neue Beweismittel veranlassten die Justiz nun, die Ermittlungen mit einem anderen Schwerpunkt wieder aufzunehmen.
Im Zentrum steht dabei Egisto Ott, ein früherer Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der Datensatz über Ott zu Jenewein gelangt sein könnte. Laut Ermittlungsunterlagen soll Ott ein Treffen mit der Ministeriumsmitarbeiterin vereinbart haben, nachdem diese das elektronische Gesamtpersonalverzeichnis erhalten hatte. Das Bundeskriminalamt stufte die Frau in einem Bericht als „relevante Informationsquelle für Egisto Ott“ ein. Ob und in welcher Form tatsächlich Daten über Ott weitergegeben wurden und welche Rolle mögliche ausländische Geheimdienste spielten, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.