Mietzinse im Fokus: Wien bietet kostenlose Überprüfung von Vorschreibungen

01.04.2026


In Wien treten mit 1. April neue Regeln für Mieterhöhungen in Kraft, die den Spielraum für Vermieter deutlich einschränken sollen. Auf Basis der vom Bund beschlossenen Mietpreisbremse dürfen Mietzinse in vielen Verträgen heuer erstmals wieder angehoben werden – allerdings nur innerhalb klar vorgegebener Grenzen. Die Stadt reagiert darauf mit einem erweiterten Service: Die städtische Mieterhilfe bietet eine kostenlose Prüfung der vorgeschriebenen Erhöhungen an.

Laut der neuen Wohnstadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) sind Aufschläge nur in begrenzter Höhe zulässig. Für die meisten Altbauwohnungen sowie für Gemeindebauwohnungen ist eine Anhebung von maximal 1 Prozent erlaubt. Im frei vermieteten Segment liegt der zulässige Rahmen bei höchstens 3,3 Prozent. Der Wert für den freien Mietmarkt errechnet sich aus der Inflation, die nach den Vorgaben aber nur teilweise weitergegeben werden darf.

Die Stadt rechnet damit, dass die neuen Bestimmungen zu Unsicherheiten führen könnten – sowohl auf Seiten der Mieter als auch der Vermieter. Hanel-Torsch verweist darauf, dass es in der Folge zu unzulässigen Mieterhöhungen kommen kann. Die Mieterhilfe soll hier als Kontrollinstanz fungieren und prüfen, ob die gesetzlichen Richtlinien eingehalten werden. Mieterhöhungen sind grundsätzlich höchstens einmal jährlich gestattet und im Jahr 2026 frühestens wieder ab April möglich.

Voraussetzung für jede Erhöhung ist eine Wertsicherungsklausel im Mietvertrag. Ohne eine solche Vereinbarung sind Mietzinsanpassungen rechtlich nicht zulässig. Parallel dazu ändern sich auch die Regeln für befristete Verträge: Ist der Vermieter ein Unternehmer, müssen neue befristete Mietverträge künftig grundsätzlich auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen oder verlängert werden. Wird eine kürzere Dauer vereinbart, bleibt der Mietvertrag zwar gültig, die verkürzte Befristung ist aber rechtlich nicht durchsetzbar.

Hotelprojekt Mandarin Oriental Wien: Generalunternehmerin fällt aus

01.04.2026


Der Umbau des früheren Handelsgerichts in der Wiener Riemergasse zu einem Fünfsternehotel belastet nun auch die Insolvenzgerichte. Über das Vermögen der hagenauer Austria GmbH & Co KG sowie der hagenauer Austria GmbH wurden am Handelsgericht Wien zwei Konkursverfahren eröffnet. Die Unternehmen fungierten als General- bzw. Totalunternehmerinnen für das Projekt „Hotel Riemergasse RG7“, besser bekannt als „Mandarin Oriental Wien“. Laut den Gläubigerschützern KSV1870, Creditreform und AKV sind insbesondere ein Konflikt mit der Auftraggeberin und auslaufende Finanzierungen für die Pleite ausschlaggebend.

Den Angaben zufolge verweigerte die Auftraggeberin seit Jänner 2026 Zahlungen, was zu einem akuten Liquiditätsengpass führte. Gleichzeitig fiel die Finanzierung durch die deutsche Muttergesellschaft Hagenauer GmbH weg, für die ein Schutzschirmverfahren beantragt wurde. Zudem berichten die Gläubigerschützer von „massiven Leistungsstörungen“ beziehungsweise erheblichen Problemen bei der Leistungserbringung. In Summe werden die Passiva der Projektgesellschaft mit fast 19 Mio. Euro beziffert; den Verbindlichkeiten stehen laut Unterlagen Aktiva von rund 21,3 Mio. Euro gegenüber, womit bilanziell keine rechnerische Überschuldung, wohl aber ein gravierendes Liquiditätsproblem vorliegt.

Von der Insolvenz der hagenauer Austria GmbH & Co KG sind sechs Mitarbeiter sowie rund 80 Gläubiger betroffen. Die parallel insolvente hagenauer Austria GmbH fungiert als reine Haftungs- bzw. Arbeitsgesellschaft ohne nennenswertes eigenes Vermögen; hier ist lediglich ein Bankguthaben von etwa 75.000 Euro bekannt, Mitarbeiter werden in dieser Einheit nicht beschäftigt. Aufgrund der gesetzlichen Solidarhaftung der Komplementärgesellschaft rechnet der KSV1870 jedoch mit Verbindlichkeiten in einem ähnlich hohen Ausmaß wie bei der Projektgesellschaft. Eine Fortführung der Unternehmen ist derzeit nicht vorgesehen; zu Masseverwaltern wurden Stephan Riel und Clemens Richter bestellt.

Der laufende Hotelbetrieb ist nach Aussagen des Betreibers von den nun eröffneten Verfahren nicht betroffen. Das Mandarin Oriental Wien sei seit der Eröffnung im Dezember 2025 „erfolgreich in Betrieb“ und begrüße weiterhin Gäste aus aller Welt, teilte das Unternehmen mit. Das Haus werde unabhängig von der insolventen Projektgesellschaft geführt und bleibe uneingeschränkt geöffnet. Wie sich die Insolvenz der Generalunternehmerin auf noch ausstehende Bau- oder Adaptierungsarbeiten, die Fertigstellung einzelner Bereiche und die beteiligten Gläubiger im Detail auswirken wird, ist Gegenstand der weiteren Abwicklung im Konkursverfahren.