Mit Kompetenzreform zum Ende der Gastpatientendebatte? Doskozils Vorschlag im Detail

24.03.2026


Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) will die seit Jahren schwelende Debatte über sogenannte Gastpatienten in Österreich mit einem strukturellen Kompromiss beenden. Bei der Frühjahrsklausur des SPÖ-Landtagsklubs in Neutal (Bezirk Oberpullendorf) präsentierte der Landesparteichef ein Modell, das die Zuständigkeiten für Spitäler klar zwischen Bund und Ländern aufteilen und die Finanzierung strikt nach dem Prinzip „Geld folgt Leistung“ organisieren soll.

Zentraler Baustein des Vorschlags ist eine neue Kategorie von Bundesspitälern. In diese Gruppe sollen nach Vorstellung Doskozils hoch spezialisierte Häuser wie das Allgemeine Krankenhaus in Wien (AKH), das Universitätsklinikum Graz oder die Klinik in Linz fallen. Ergänzt werden könnten sie um Heeresspitäler und Einrichtungen der AUVA. In diesen Häusern dürfe künftig gar nicht mehr über Gastpatienten diskutiert werden, betonte Doskozil – der Bund müsse hier „in Vorlage treten“ und die Finanzierungsverantwortung übernehmen.

Alle übrigen Krankenhäuser sollen dagegen in der Kompetenz der Länder bleiben. Diese hätten in Abstimmung mit benachbarten Bundesländern Schwerpunkte zu setzen und die regionale Versorgungsstruktur zu organisieren. Für das Burgenland selbst würde die vorgeschlagene Neuordnung laut Doskozil zwar keine unmittelbare Veränderung bei der Trägerschaft bringen, weil dort kein Spital vom Bund geführt wird. Er sieht darin aber die Chance, die oft konfliktreiche Diskussion um Gastpatienten und die damit verbundene Frage der Kostenverteilung „in den Griff zu bekommen“, wenn die Verteilung der Steuermittel konsequent an erbrachte Leistungen gekoppelt wird.

Als Beispiel für seine Linie in der Gesundheitspolitik verweist Doskozil auch auf die neue Klinik in Oberwart, in der dieser Tage eine Herzchirurgie in Betrieb gegangen ist. Gegen deren Einführung hatte sich die Bundeszielsteuerungskommission zuvor ausgesprochen. Der Landeshauptmann hält dennoch an dem Projekt fest und verknüpft es mit seinem Ruf nach einer bundesweit neu geordneten Spitalslandschaft, in der Bund und Länder ihre Rollen klar definieren und Finanzierungskonflikte über Leistungsdaten statt über Herkunft der Patientinnen und Patienten gelöst werden.

AIT und Innenministerium bringen Fingerabdruckscan auf das Diensthandy

24.03.2026


Die österreichische Polizei verlagert die Abnahme von Fingerabdrücken zunehmend auf die Straße: Anstatt Verdächtige für eine Identitätsfeststellung in die Inspektion zu bringen, können Beamtinnen und Beamte künftig direkt über ihre Diensthandys Fingerabdrücke nehmen. Das Innenministerium hat die Technologie, die seit 2019 gemeinsam mit dem Austrian Institute of Technology (AIT) entwickelt wird, jetzt in einen breiten Probebetrieb überführt. Derzeit ist das System auf rund 600 Diensthandys in ganz Österreich im Einsatz.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bezeichnete die Lösung bei der Präsentation als deutliche Erleichterung für die Exekutive im Alltag. Wegfallende Fahrten zur Dienststelle sollen Zeit sparen und die Kapazitäten der Polizei erhöhen. Wie das Ministerium ausführt, zeigte sich der Effekt bereits bei einem fremdenpolizeilichen Schwerpunkt in Wien, bei dem zwei Personen ohne gültigen Aufenthaltsstatus sowie ein mutmaßlicher Suchtgiftdealer identifiziert wurden. Laut Karner ist die nun genutzte mobile Fingerabdruck-Technologie derzeit ein Alleinstellungsmerkmal der österreichischen Polizei.

Technisch baut das System auf den bereits ausgegebenen Diensthandys der Beamtinnen und Beamten auf. Nach Angaben des Innenministeriums besitzen alle Polizisten in Österreich ein eigenes Diensthandy, auf dessen Grundlage die Sensorentechnologie und die zugehörige IT für ein US-Produkt entwickelt wurden, das die Exekutive einsetzt. Die gescannten Fingerabdrücke werden aus dem Feld an eine Zentrale übermittelt, die binnen kurzer Zeit eine Rückmeldung liefert, ob belastende Informationen zu der überprüften Person vorliegen.

Das AIT verweist darauf, dass die mehrjährige Entwicklungszeit nicht nur auf die technische Umsetzung der Sensorik und Software zurückzuführen ist. Helmut Leopold, Leiter des Center for Digital Safety and Security am AIT, betonte, dass die Anwendung zugleich gesetzeskonform und datenschutzkonform ausgestaltet werden musste. Die rechtlichen Vorgaben sind im Sicherheitspolizeigesetz geregelt. Das Innenministerium hebt hervor, dass der Schutz der Privatsphäre eine zentrale Rolle in der Auslegung der neuen mobilen Fingerabdrucklösung spielt.