
Die Staatsanwaltschaft Wien verzeichnet einen markanten Anstieg ihrer Arbeitslast: 86.000 Verfahren mit landesgerichtlicher Zuständigkeit hat die Behörde im Jahr 2025 geführt, darunter auch Verfahren gegen unbekannte Täter. Das entspricht einem Plus von acht Prozent gegenüber 2024, als 80.000 Akten anfielen; 2023 waren es noch 69.300. Parallel dazu beobachtet die Behörde eine Zunahme bei Jugendverfahren, wie die Leiterin der Staatsanwaltschaft, Michaela Obenaus, bei der Präsentation der Jahresbilanz hervorhob.
Der deutliche Verfahrenszuwachs wird laut Obenaus vor allem durch mehr Anzeigen, mehr Eingaben und mehr Rechtshilfeersuchen getrieben. Trotz dieser Steigerung blieb die personelle Ausstattung unverändert: Nach wie vor stehen 111 staatsanwaltschaftliche Planstellen zur Verfügung. Im bundesweiten Vergleich ist die Wiener Behörde besonders stark gefordert – 37 Prozent des gesamten österreichischen Verfahrensvolumens entfallen auf die Staatsanwaltschaft Wien.
Kritik übte Obenaus an den seit rund einem Jahr geltenden neuen Bestimmungen zur Datenbeschlagnahme, der sogenannten „Handysicherstellung neu“. Für den Zugriff auf Mobiltelefone und andere Datenträger ist nun eine richterliche Bewilligung erforderlich. Zudem muss die staatsanwaltschaftliche Anordnung bereits eine präzise Eingrenzung der betroffenen Datenkategorien, der relevanten Zeiträume und des konkreten Ermittlungszwecks enthalten, um den Schutz der Privatsphäre zu stärken.
Genau diese Detailanforderungen sorgen aus Sicht der Wiener Ermittler für zusätzliche Hürden. In der Frühphase eines Verfahrens sei das gesamte Ausmaß möglicher Straftaten häufig noch unklar, argumentiert Obenaus. Gleichzeitig seien Kommunikationsdaten und andere elektronische Spuren in vielen Verfahren zentral für die Aufklärung. Die neuen Regelungen bedeuteten daher einen erhöhten administrativen Aufwand und könnten zu Verzögerungen in Ermittlungen führen, während die ohnehin hohe Arbeitslast der Behörde weiter steigt.

Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) verschärft im Konflikt um die Zukunft der Wahlärzte den Ton gegenüber der Politik. Kammerpräsident Johannes Steinhart sprach von einem „Dauerangriff auf die Wahlärzte“ und wandte sich gegen Überlegungen von Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ), Honorare zu deckeln und Wahlärzte stärker zu Kassenleistungen zu verpflichten. Statt Druck brauche es eine Attraktivierung des Kassensystems, betonte Steinhart bei einer Pressekonferenz in Wien.
Vizepräsident Edgar Wutscher machte deutlich, dass aus Sicht der Ärzteschaft nicht die Wahlärzte für unbesetzte Kassenstellen verantwortlich seien, sondern die mangelnde Attraktivität der Kassenmedizin. Viele Medizinerinnen und Mediziner entschieden sich für das Wahlarztsystem, weil Arbeits- und Rahmenbedingungen im Kassensystem nicht zu ihren Lebensrealitäten passten. Als Beispiel nannte Wutscher die Situation in unterversorgten Regionen, in denen Spitalsärzte zwar zusätzlich tätig sein wollten, von der Sozialversicherung aber keine kassenärztliche Tätigkeit genehmigt bekämen und daher nur als Wahlärzte ordinieren könnten.
Steinhart und Wutscher stellten dem von der Politik diskutierten Instrumentarium von Honorarobergrenzen und Verpflichtungen ein Bündel an Strukturmaßnahmen gegenüber. Kassenpraxen müssten so gestaltet werden, dass sie eine „Magnetwirkung“ für junge Ärztinnen und Ärzte entfalten, forderte Steinhart. Die ÖÄK verweist auf Teilzeitmodelle, flexiblere Öffnungszeiten und „zukunftsorientierte“ Kassenverträge als Hebel, um den öffentlichen Bereich zu stärken, ohne ein funktionierendes Wahlarztsystem einzuschränken.
Scharf kritisierte die Kammer das aus ihrer Sicht zunehmende Element des Zwangs in der Gesundheitspolitik – sowohl gegenüber Wahlärzten als auch gegenüber Medizinabsolventen, etwa bei Überlegungen zu verpflichtenden Arbeitsdiensten. „Wir sind ein freier Beruf“, sagte Steinhart. Patientinnen und Patienten hätten Anspruch darauf, von Ärztinnen und Ärzten behandelt zu werden, die nicht unter ökonomischem Druck oder politischem Zwang stünden. Die Ärzteschaft wiederum habe das Recht, ohne Zwangsverpflichtungen durch die Politik arbeiten zu können. Neben den Wahlarzt-Plänen bezeichnete die ÖÄK auch die verpflichtende Diagnose-Codierung ab Jahresmitte einmal mehr als problematisch.
Unterstützung kam aus der Kurie der niedergelassenen Ärzte. Deren Vizeobfrau Naghme Kamaleyan-Schmied verwies darauf, dass viele Ärztinnen und Ärzte in das Wahlarztsystem wechseln, weil sie dort mehr Zeit für einzelne Patienten aufbringen können als im eng getakteten Kassensystem. Für die Ärztekammer ist klar: „Jeder Kassenarzt mehr ist ein Gewinn für das System – egal ob in Voll- oder Teilzeit“, so Wutscher. Dies sei aber nur über attraktivere Bedingungen im Kassenbereich zu erreichen, nicht über Eingriffe in die Wahlpraxen.