Österreichs Hochschulen haben im aktuellen „QS World University Ranking by Subject“ ihre internationale Sichtbarkeit deutlich untermauert. Acht Universitäten des Landes wurden in mindestens einem der 55 bewerteten Fachgebiete unter die weltweit besten 50 gereiht. Besonders hervor sticht wie in den Vorjahren die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (mdw), die in den Darstellenden Künsten Rang sechs erreicht und damit das beste heimische Ergebnis liefert. Die meisten Top-50-Nennungen entfielen erneut auf die Universität Wien, die in sieben Fächern vorne mitmischt.
Die britische Agentur Quacquarelli Symonds (QS) erhebt für ihr Fächerranking jährlich die Reputation der jeweiligen Disziplinen bei Wissenschafterinnen und Wissenschaftern sowie bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Zusätzlich fließen Zitierungen wissenschaftlicher Publikationen aus der Elsevier-Scopus-Datenbank in die Bewertung ein, ebenso wie die Intensität von Forschungspartnerschaften mit anderen Hochschulen. Das Ergebnis soll ein kombiniertes Bild aus akademischem Ansehen, Forschungsleistung und Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen zeichnen.
Unter den heimischen Kunstuniversitäten schaffen es 2026 gleich drei Einrichtungen in die globale Spitzengruppe. In den Darstellenden Künsten rangiert neben der mdw auch das Mozarteum in Salzburg in den Top 50, auf Platz 17. In der Kategorie Musik belegt die mdw Rang 19, das Mozarteum wird im Band der Plätze 26 bis 50 geführt. Erstmals gelingt der Akademie der bildenden Künste Wien der Sprung in die oberste Liga: Im Fach Kunst und Design erreicht sie Rang 26. Damit festigen die spezialisierten Kunststandorte ihre Rolle als internationale Aushängeschilder des österreichischen Hochschulsektors.
Die Universität Wien positioniert sich vor allem über die Breite ihres Fächerspektrums in der Spitzengruppe. Am besten gereiht sind die Kommunikations- und Medienwissenschaften mit Rang 13 weltweit. Weitere Top-50-Platzierungen gibt es in Theologie (22), Anthropologie (34), Geografie (35), Archäologie (36), Philosophie (49) und Geschichte (50). Jenseits der Geistes- und Sozialwissenschaften treten weitere spezialisierte Institutionen hervor: Die Universität für Veterinärmedizin erreicht Rang 27, die Universität für Bodenkultur (Boku) kommt im Fach Agrar- und Forstwirtschaft auf Platz 30. Die Technische Universität Wien wird im Fach Architektur auf Rang 44 geführt, während die in Wien ansässige Central European University (CEU) in den Politikwissenschaften Rang 45 belegt.
Die Ergebnisse unterstreichen die starke Position österreichischer Hochschulen in klar umrissenen Fachdomänen – von Kunst und Musik über Medien und Theologie bis hin zu Veterinärmedizin, Agrarwissenschaften, Architektur und Politikwissenschaft. In einem global intensiv umkämpften Hochschulmarkt stärken die Platzierungen die internationale Sichtbarkeit des Standorts, ohne dass es sich um eine flächendeckende Dominanz handelt: Die Spitzenleistungen konzentrieren sich auf ausgewählte Nischen, in denen heimische Universitäten traditionell hohe Expertise aufgebaut haben.
Die Staatsanwaltschaft Wien verzeichnet einen markanten Anstieg ihrer Arbeitslast: 86.000 Verfahren mit landesgerichtlicher Zuständigkeit hat die Behörde im Jahr 2025 geführt, darunter auch Verfahren gegen unbekannte Täter. Das entspricht einem Plus von acht Prozent gegenüber 2024, als 80.000 Akten anfielen; 2023 waren es noch 69.300. Parallel dazu beobachtet die Behörde eine Zunahme bei Jugendverfahren, wie die Leiterin der Staatsanwaltschaft, Michaela Obenaus, bei der Präsentation der Jahresbilanz hervorhob.
Der deutliche Verfahrenszuwachs wird laut Obenaus vor allem durch mehr Anzeigen, mehr Eingaben und mehr Rechtshilfeersuchen getrieben. Trotz dieser Steigerung blieb die personelle Ausstattung unverändert: Nach wie vor stehen 111 staatsanwaltschaftliche Planstellen zur Verfügung. Im bundesweiten Vergleich ist die Wiener Behörde besonders stark gefordert – 37 Prozent des gesamten österreichischen Verfahrensvolumens entfallen auf die Staatsanwaltschaft Wien.
Kritik übte Obenaus an den seit rund einem Jahr geltenden neuen Bestimmungen zur Datenbeschlagnahme, der sogenannten „Handysicherstellung neu“. Für den Zugriff auf Mobiltelefone und andere Datenträger ist nun eine richterliche Bewilligung erforderlich. Zudem muss die staatsanwaltschaftliche Anordnung bereits eine präzise Eingrenzung der betroffenen Datenkategorien, der relevanten Zeiträume und des konkreten Ermittlungszwecks enthalten, um den Schutz der Privatsphäre zu stärken.
Genau diese Detailanforderungen sorgen aus Sicht der Wiener Ermittler für zusätzliche Hürden. In der Frühphase eines Verfahrens sei das gesamte Ausmaß möglicher Straftaten häufig noch unklar, argumentiert Obenaus. Gleichzeitig seien Kommunikationsdaten und andere elektronische Spuren in vielen Verfahren zentral für die Aufklärung. Die neuen Regelungen bedeuteten daher einen erhöhten administrativen Aufwand und könnten zu Verzögerungen in Ermittlungen führen, während die ohnehin hohe Arbeitslast der Behörde weiter steigt.