Schweizer Franken dominiert verbliebene Fremdwährungskredite in Österreich

11.06.2026


Der österreichische Markt für Fremdwährungskredite an private Haushalte ist nahezu ausgetrocknet. Laut aktueller Erhebung der Finanzmarktaufsicht (FMA) sank das wechselkursbereinigte Volumen im ersten Quartal 2026 um weitere 4,0 Prozent auf 5,09 Milliarden Euro. Damit entfallen nur noch 2,8 Prozent aller Kredite an private Haushalte auf Finanzierungen in Fremdwährung. Vor rund zwei Jahrzehnten zählte dieses Segment noch zu den Wachstumstreibern im Kreditgeschäft der Banken.

Auslöser für den Rückzug war der von der FMA im Herbst 2008 verhängte Neuvergabestopp für Fremdwährungskredite. Seit damals ist das Volumen dieser Kredite wechselkursbereinigt um 44,4 Milliarden Euro oder 92 Prozent geschrumpft. Auf dem Höhepunkt des Booms im Jahr 2006 waren nach FMA-Angaben fast ein Drittel (32 Prozent) aller aushaftenden Haushaltskredite in Fremdwährung denominiert. In der Finanzkrise 2008 entwickelte sich diese Konzentration zu einem Risiko für den gesamten österreichischen Bankensektor.

Heute bestehen praktisch alle verbliebenen Fremdwährungskredite – 99,1 Prozent – in Schweizer Franken, der Rest entfällt nahezu vollständig auf Kredite in japanischen Yen. Damit bleibt für Kreditnehmer das Wechselkursrisiko zentral. Der Schweizer Franken notierte im ersten Quartal 2026 im Durchschnitt bei rund 0,9194 je Euro; seit 2008 hat er gegenüber der Gemeinschaftswährung um etwa 80 Prozent aufgewertet. Diese deutliche Aufwertung hat in der Vergangenheit die Schuldenlast vieler Kreditnehmer erhöht, die ursprünglich auf Zinsvorteile gesetzt hatten.

Die FMA geht davon aus, dass der überwiegende Teil der noch aushaftenden Fremdwährungskredite zwischen 2029 und 2033 endfällig wird. Die Aufsicht fordert Banken auf, proaktiv zumindest einmal jährlich das Gespräch mit betroffenen Kundinnen und Kunden zu suchen. Kreditnehmer wiederum sollten diese Angebote nachdrücklich wahrnehmen, um rechtzeitig Optionen zur Risikobegrenzung – etwa Laufzeit- oder Strukturänderungen – zu prüfen. Damit könnte der lange, bereits seit der Finanzkrise laufende Abbau der Fremdwährungsengagements in den kommenden Jahren geordnet zu Ende geführt werden.

Rechtsgutachten hält Österreichs Paketabgabe für verfassungs- und unionsrechtswidrig

12.06.2026


Die österreichische Bundesregierung plant mit 1. Oktober die Einführung einer umstrittenen Paketsteuer von 2 Euro pro Sendung für große Online-Händler. Betroffen wären Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro, insgesamt 16 Plattformen und Händler, wie der Handelsverband mitteilt. Dazu zählen unter anderem Amazon, Otto, Temu, Zalando, Shop-Apotheke, Ebay.at/Ebay.de, Best Secret, Mediamarkt, AliExpress, Apple, Shein, Universal, Ikea und XXXLutz. Laut Schätzungen des Marktforschers EBCD basiert die Auswahl auf den jeweiligen Online-Umsätzen.

Indirekte Auswirkungen erwartet der Handelsverband für rund 4.000 österreichische Händler, die ihre Waren über diese großen Online-Marktplätze vertreiben. Offen ist, ob der heimische Marktplatz für generalüberholte Gebrauchsgüter, Refurbed, mit einem geschätzten Jahresumsatz zwischen 90 und 110 Millionen Euro ebenfalls unter die Abgabe fallen wird. Das Finanzministerium kalkuliert mit einem jährlichen Aufkommen von rund 280 Millionen Euro aus der Paketsteuer. Diese Einnahmen sollen ab 1. Juli 2026 eine geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren.

Der Versandhändler Otto kündigt massiven Widerstand gegen die neue Abgabe an. Sollte die Paketsteuer wie vorgesehen umgesetzt werden, will das Unternehmen gegen den entsprechenden Steuerbescheid beim Finanzgericht berufen. Otto-Austria-Chef Harald Gutschi rechnet im Schulterschluss mit dem Handelsverband mit einem zwei- bis vierjährigen Rechtsstreit, der sich durch mehrere Instanzen ziehen könnte. Theoretisch reicht der Instanzenzug bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) und zum Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Rückendeckung erhält Otto von der Anwaltskanzlei Dorda. Ein von ihr erstelltes Gutachten stuft den Entwurf der Paketsteuer als "mehrfach verfassungs- und unionsrechtswidrig" ein. Dorda-Partner Andreas Zahradnik sieht "sehr große Chancen", eine Anfechtung erfolgreich zu führen, und bewertet die Erfolgsaussichten auf europarechtlicher Ebene als noch höher. Während das Finanzministerium auf zusätzliche Einnahmen für steuerpolitische Entlastungsmaßnahmen verweist, bereitet sich die Branche auf eine rechtliche Auseinandersetzung vor, deren Ausgang maßgeblich bestimmen dürfte, wie weit nationale Sonderabgaben im europäischen Onlinehandel künftig gehen können.