
Wienerberger hat im Geschäftsjahr 2025 in einem von makroökonomischer Unsicherheit, geopolitischen Spannungen und einer anhaltend schwachen Entwicklung im Wohnbau geprägten Umfeld robuste Zahlen vorgelegt. Der Konzernumsatz erreichte 4,6 Mrd. €, das operative EBITDA belief sich auf 754 Mio. €. Der Nettogewinn stieg auf 168 Mio. € und spiegelt nach Unternehmensangaben striktes Kostenmanagement und Effizienzmaßnahmen wider.
Parallel dazu stärkte der Baustoffkonzern seinen Free Cashflow deutlich auf 474 Mio. € und baute die Nettoverschuldung weiter ab. Das Management verweist auf die Resilienz des Portfolios und eine disziplinierte Umsetzung der Konzernstrategie. Die Zahlen verdeutlichen, dass Wienerberger im belasteten Umfeld der Bauindustrie Spielraum zur Bilanzstärkung geschaffen hat.
Der Konzern sieht die Ergebnisse als Bestätigung eines strategischen Umbaus, der sich über rund ein Jahrzehnt erstreckt. Wienerberger hat sich nach eigener Darstellung von einem klassischen Baustoffhersteller zu einem führenden Anbieter von Lösungen für Infrastruktur und Renovierung entwickelt. Beide Bereiche gelten aus Unternehmenssicht als strukturell wachsende Endmärkte, die weniger stark vom kurzfristigen Zyklus des Neubaus abhängig sind.
Inzwischen stammt mehr als die Hälfte von Umsatz und Ergebnis aus Dachlösungen und Rohrsystemen. Damit rückt Wienerberger Anwendungen in der Energie- und Wasserversorgung sowie in der Renovierung des bestehenden Gebäudebestands ins Zentrum seines Geschäftsmodells. Die Entwicklung unterstreicht die strategische Neupositionierung des Konzerns, der sich in einem schwierigen Marktumfeld breiter aufgestellt sieht als noch vor zehn Jahren.

Die österreichische Bundesregierung hat sich auf ein Erneuerbaren-Beschleunigungsgesetz (EABG) verständigt, das den Ausbau von Wind-, Sonnen- und anderer Ökostromproduktion deutlich anheben soll. Die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS will damit die jährliche Stromproduktion bis 2030 gegenüber 2020 um 27 Terawattstunden (TWh) steigern und so sowohl den Ausstoß klimaschädlicher Emissionen als auch die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten verringern. Für die Beschlussfassung im Nationalrat ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, der Entwurf soll nun ins Parlament eingebracht und mit FPÖ sowie Grünen verhandelt werden.
Kern des Gesetzes sind verbindliche Ausbauziele für jedes Bundesland. Länder und Gemeinden, die den Ausbau der Erneuerbaren aktiv unterstützen, sollen finanziell profitieren. Gleichzeitig setzt die Regierung auf deutlichen Druck: Werden die Zielvorgaben verfehlt, drohen Förderkürzungen bis hin zu Milliardenstrafen für die Länder. Besonders die Windkraft soll massiv erweitert werden; bis 2030 müssen in jedem Bundesland Windräder stehen – auch in Salzburg, Tirol und Vorarlberg, wo es bislang noch keine Anlagen dieser Art gibt.
Um das Ausbautempo zu erhöhen, sieht der Entwurf beschleunigte und vereinfachte Genehmigungsverfahren für Ökostrom-Projekte vor. Das Gesetz war ursprünglich bereits für den vergangenen Sommer als eines der Energie-„Leuchtturmprojekte“ der Dreierkoalition angekündigt worden. Nach der jüngsten Energiekrise im Zuge des Kriegs im Nahen Osten ist der Druck auf die Regierung, die Energiewende voranzubringen, weiter gestiegen. Die Grünen zeigten sich vom aktuellen Entwurf enttäuscht und sprechen von „ordentlichem Nachbesserungsbedarf“.
Die geplante Steigerung von 27 TWh verdeutlicht das Ausmaß der angestrebten Transformation. Für die Erzeugung von rund einer Terawattstunde Strom ist nach Regierungsangaben in etwa ein Donaukraftwerk in der Größenordnung von Wien-Freudenau nötig, oder alternativ etwa 75 moderne Windräder jener Dimension, wie sie derzeit auf der steirischen Freiländeralm errichtet werden. Das EABG soll die Weichen dafür stellen, dass diese zusätzliche Kapazität in den kommenden Jahren tatsächlich ans Netz geht und Österreich seine Ausbauziele im Bereich der erneuerbaren Energien erreicht.