
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) drängt vor der Justizministerkonferenz auf eine weitere Verschärfung des Sexualstrafrechts. Nach ihren Vorstellungen sollen sexuelle Handlungen nur dann als einvernehmlich gelten, wenn zuvor eine ausdrückliche Zustimmung erteilt wurde – nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“. Zugleich will sie die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung deutlich ausweiten: Statt wie bisher nach fünf Jahren sollen entsprechende Taten erst nach 20 Jahren verjähren. Eine fünfjährige Frist sei „zu kurz“, sagte Hubig und verwies darauf, dass bei vergleichbar schweren Verbrechen bereits heute deutlich längere Verjährungsfristen gelten.
Hubig knüpft damit an die Reform des Jahres 2016 an, als Deutschland das Prinzip „Nein heißt Nein“ eingeführt hatte. Seitdem ist jede sexuelle Handlung strafbar, die gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen wird – unabhängig davon, ob sich das Opfer körperlich gewehrt oder ob der Täter Gewalt angewendet hat. Vor der Reform war eine Vergewaltigung rechtlich in der Regel erst dann gegeben, wenn der Wille des Opfers mit Gewalt oder Gewaltandrohung gebrochen oder dessen Schutzlosigkeit ausgenutzt wurde. Nach Ansicht der Ministerin ist nun „die Zeit reif für den nächsten Schritt“, um die sexuelle Selbstbestimmung konsequenter zu schützen, insbesondere in Situationen, in denen Betroffene etwa in einer Schockstarre kein klares „Nein“ äußern können.
Rückhalt für die geplante Verlängerung der Verjährungsfrist kommt aus der Union. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), betonte, viele Betroffene bräuchten Jahre oder sogar Jahrzehnte, bevor sie in der Lage seien, eine Anzeige zu erstatten. Eine längere Frist würde ihnen den nötigen Raum geben, diesen Schritt zu gehen. Zugleich hält Krings eine weitere Verschärfung in Richtung eines strikten „Nur Ja heißt Ja“-Konsensprinzips für problematisch. Die Beweisschwierigkeiten blieben auch bei einer neuen Regelung bestehen, argumentiert er: Sexuelle Übergriffe fänden nahezu ausnahmslos ohne Zeugen statt, und die Frage, ob ein „Nein“ erkennbar gewesen sei oder ob ein ausdrückliches „Ja“ eingeholt wurde, ändere strukturell wenig an der Beweislage in Ermittlungsverfahren und vor Gericht.
Politisch ist Hubigs Vorstoß in Berlin nicht neu. Die Grünen hatten im Bundestag bereits ein Modell vorgeschlagen, das stärker auf ausdrückliche Zustimmung abstellt. SPD-Abgeordnete zeigten sich offen, Vertreter von Union und AfD reagierten dagegen skeptisch; der Entwurf wurde in die Ausschüsse überwiesen. Hubig verweist zudem darauf, dass viele europäische Staaten bereits ähnliche Konsenslösungen eingeführt hätten und diese dort funktionierten. In Deutschland dürfte die Debatte nun an Schärfe gewinnen: Während die längere Verjährungsfrist parteiübergreifend Chancen auf Zustimmung hat, ist offen, ob sich ein umfassendes „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip im Sexualstrafrecht politisch durchsetzen lässt.
Ein internationales Forschungsteam mit Beteiligung aus Österreich hat die Bildsprache der globalen Modeindustrie der vergangenen rund 25 Jahre systematisch unter die Lupe genommen – mit ernüchterndem Ergebnis. Trotz einer sichtbar größeren Bandbreite an weiblichen Models auf Laufstegen und Magazin-Covern bleibt das dominierende Körperideal nahezu unverändert: schlank und weiß. Die vermeintliche Diversität entpuppt sich in der umfassenden Auswertung als Ausreißerphänomen, nicht als struktureller Wandel.
Für die im Fachjournal „PNAS“ veröffentlichte Studie analysierten der dänische Forscher Louis Boucherie und sein Team, darunter Katharina Ledebur vom Complexity Science Hub (CSH) Wien und Doktoratsstudentin Karolina Sliwa von der WU Wien, insgesamt 793.199 Aufnahmen aus den Jahren 2000 bis 2024. Erfasst wurden Bilder von Modeschauen, Werbekampagnen, Magazin-Titelseiten und redaktionellen Beiträgen aus allen Weltregionen. Unterstützt wurde die Auswertung durch künstliche Intelligenz zur Bildanalyse sowie durch Gesundheitsdaten aus Umfragen.
Die Forschenden sprechen von einer „kulturellen Evolution der Schönheitsstandards“, die überraschend wenig dynamisch verläuft. Zwar habe sich die Vielfalt der Typen – insbesondere bei Körpermaßen und -formen – seit 2000 messbar vergrößert, doch das zentrale Ideal bleibe konstant: Frauen, die im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung eher dünn sind und überwiegend als weiß klassifiziert werden. Ansprüche an Größe, Hüft- und Taillenumfang liegen demnach über verschiedene Segmente hinweg – vom Laufsteg bis zu den Medien – weitgehend auf einer Linie.
Die Ergebnisse stehen im Kontrast zu einer seit Jahren lauter werdenden Bewegung, die mehr Repräsentation unterschiedlicher Körpergrößen und -formen fordert. Während Marken und Magazine punktuell auf Diversität setzen, zeigt die quantitative Langzeitanalyse, dass diese Beispiele den Kern des Systems bisher kaum verschieben. Die visuelle Norm, an der sich Schönheitsvorstellungen global orientieren, bleibt trotz gesellschaftlicher Debatten erstaunlich resistent gegenüber kultureller Durchmischung.