
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich mit der seit zwei Jahren geltenden Neuordnung bei Fernsehverträgen in Mietshäusern. Im Zentrum steht das sogenannte Nebenkostenprivileg, das im Zuge der Reform des Telekommunikationsgesetzes zum Dezember 2021 abgeschafft wurde. Parallel dazu erhielten Vermieter das Recht, ihre Sammelverträge mit Kabel- und TV-Anbietern fristlos zu kündigen – eine Möglichkeit, von der nach Angaben aus dem Verfahren in der Praxis in großem Umfang Gebrauch gemacht wurde. Drei Telekommunikationsunternehmen haben gegen diese gesetzliche Neuregelung Verfassungsbeschwerden eingelegt.
Vor der Reform konnten Vermieter die Kosten für einen gemeinschaftlich organisierten Fernsehanschluss über die Betriebskosten auf alle Mieter umlegen – unabhängig davon, ob diese den Anschluss tatsächlich nutzen wollten. Millionen Mieter waren so in bestehenden Kabel- oder TV-Verträgen gebunden, ohne eine einfache Ausstiegsmöglichkeit zu haben. Wer auf lineares Fernsehen verzichten und stattdessen etwa Streamingdienste oder Internet-TV-Angebote wie Magenta TV nutzen wollte, musste die Gebühren für den klassischen Anschluss dennoch weiter mittragen. Typischerweise fielen dafür grob sechs bis zehn Euro im Monat an.
Von der alten Regelung profitierten vor allem Kabelnetz- und TV-Anbieter wie Vodafone und Tele Columbus, die über Sammelverträge mit Vermietern eine breite, relativ stabile Kundenbasis hatten. Auch Anbieter von Satellitenfernsehen waren rechtlich begünstigt, spielten bei diesen Sammelverträgen jedoch nur eine Nebenrolle. Wettbewerber aus dem Streaming- und Internet-TV-Bereich sowie Verbraucherschützer kritisierten das Modell seit Langem: Die Pflichtzahlung über die Nebenkosten habe den Wettbewerb verzerrt und Mieter an Produkte gebunden, die sie nicht zwingend wollten.
Mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs und der Einführung eines Sonderkündigungsrechts für Vermieter veränderte sich die Marktstruktur für klassische Kabel- und TV-Anschlüsse deutlich. Die drei klagenden Telekommunikationsunternehmen sehen sich durch den abrupten Wegfall zahlreicher Sammelverträge benachteiligt und wollen in Karlsruhe die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung überprüfen lassen. Das Gericht muss nun abwägen, wie weit der Gesetzgeber bei Eingriffen in bestehende Vertragsbeziehungen gehen darf – und in welchem Umfang der Schutz von Verbrauchern und Wettbewerb gegenüber den Interessen der etablierten TV-Anbieter überwiegen kann.
Ein internationales Forschungsteam mit Beteiligung aus Österreich hat die Bildsprache der globalen Modeindustrie der vergangenen rund 25 Jahre systematisch unter die Lupe genommen – mit ernüchterndem Ergebnis. Trotz einer sichtbar größeren Bandbreite an weiblichen Models auf Laufstegen und Magazin-Covern bleibt das dominierende Körperideal nahezu unverändert: schlank und weiß. Die vermeintliche Diversität entpuppt sich in der umfassenden Auswertung als Ausreißerphänomen, nicht als struktureller Wandel.
Für die im Fachjournal „PNAS“ veröffentlichte Studie analysierten der dänische Forscher Louis Boucherie und sein Team, darunter Katharina Ledebur vom Complexity Science Hub (CSH) Wien und Doktoratsstudentin Karolina Sliwa von der WU Wien, insgesamt 793.199 Aufnahmen aus den Jahren 2000 bis 2024. Erfasst wurden Bilder von Modeschauen, Werbekampagnen, Magazin-Titelseiten und redaktionellen Beiträgen aus allen Weltregionen. Unterstützt wurde die Auswertung durch künstliche Intelligenz zur Bildanalyse sowie durch Gesundheitsdaten aus Umfragen.
Die Forschenden sprechen von einer „kulturellen Evolution der Schönheitsstandards“, die überraschend wenig dynamisch verläuft. Zwar habe sich die Vielfalt der Typen – insbesondere bei Körpermaßen und -formen – seit 2000 messbar vergrößert, doch das zentrale Ideal bleibe konstant: Frauen, die im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung eher dünn sind und überwiegend als weiß klassifiziert werden. Ansprüche an Größe, Hüft- und Taillenumfang liegen demnach über verschiedene Segmente hinweg – vom Laufsteg bis zu den Medien – weitgehend auf einer Linie.
Die Ergebnisse stehen im Kontrast zu einer seit Jahren lauter werdenden Bewegung, die mehr Repräsentation unterschiedlicher Körpergrößen und -formen fordert. Während Marken und Magazine punktuell auf Diversität setzen, zeigt die quantitative Langzeitanalyse, dass diese Beispiele den Kern des Systems bisher kaum verschieben. Die visuelle Norm, an der sich Schönheitsvorstellungen global orientieren, bleibt trotz gesellschaftlicher Debatten erstaunlich resistent gegenüber kultureller Durchmischung.