Verwaltungsreform: Österreich schafft Rechtsrahmen für automatisierte Entscheidungen

16.03.2026


Österreichs Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS stellt die Weichen für einen breiten Einsatz digitaler Technologien in der Verwaltung. Kernstück ist eine Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG), die den rechtlichen Rahmen für KI-Chatbots, vollständig automatisierte Entscheidungen in einfachen Fällen und neue digitale Services schaffen soll. Die Reform wurde im Rahmen der Reformpartnerschaft von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden ausverhandelt und ist nach Angaben der Regierung unter dem derzeitigen Tiroler Landeshauptmann-Vorsitz nun „fertig verhandelt“.

Die Novelle geht mit dem Stichtag Freitag in ein sechswöchiges Begutachtungsverfahren, bevor der Nationalrat voraussichtlich noch vor dem Sommer über das Paket abstimmen soll. Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) sprach bei einer Pressekonferenz im Innsbrucker Landhaus von einem „großen, wichtigen Schritt“ hin zu einer modernen, digitalen Verwaltung. Ziel sei eine einfachere, effizientere Behörde, die für Bürgerinnen und Bürger besser zugänglich ist und den Kontakt mit Ämtern spürbar erleichtern soll.

Konkret sollen KI-Chatbots Bürger künftig etwa bei Anträgen auf Familienbeihilfe oder bei der Arbeitnehmerveranlagung unterstützen und beim Ausfüllen von Formularen helfen. In klar gelagerten Standardfällen sind vollständig automatisierte Entscheidungen vorgesehen. Die Regierung verweist auf Vorteile wie rund um die Uhr verfügbare digitale Angebote, sprachgestützte Systeme und automatisierte Abläufe, die Verwaltungsverfahren beschleunigen und barrierefreier machen sollen. Vorgesehen sind außerdem digitale Zahlungen und sogenannte „No-Stop-Verfahren“, bei denen Verfahren automatisch eingeleitet oder durchgeführt werden können, ohne dass ein gesonderter Antrag gestellt werden muss.

Pröll betonte, Digitalisierung sei „kein Selbstzweck“, sondern Mittel zu einem klaren Ziel: ein öffentlicher Dienst, „der so funktioniert, wie die Menschen heute leben“. Wer weniger Formulare ausfüllen müsse, Anträge jederzeit stellen könne und Leistungen automatisch erhalte, erlebe Verwaltung „auch anders“. Auch Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) sieht in der AVG-Novelle ein Signal zur Stärkung des Vertrauens in staatliche Institutionen: Wer dieses Vertrauen erhöhen wolle, müsse dafür sorgen, dass der Kontakt mit Behörden „keine Zumutung“ sei. Mit der Reform soll der rechtssichere Einsatz digitaler Technologien in Ämtern verankert und die weitere Automatisierung in der Verwaltung vorangetrieben werden.

Salzburger Landesbudget unter Druck durch rückwirkende Zulagenregelung

16.03.2026


Die gesetzlich festgeschriebenen Zulagen für freigestellte Personalvertreter im öffentlichen Dienst sorgen weiter für politischen Streit. Eine aktuelle Anfragebeantwortung der Salzburger Landesregierung bestätigt einen massiven Anstieg der Zahlungen, insbesondere bei Landeslehrern. Demnach steigt die monatliche Zulage für teilweise freigestellte Lehrer-Personalvertreter von bisher maximal 846 Euro auf künftig über 3.400 Euro. Für das Land Salzburg bedeutet das eine Verelfachung der jährlichen Ausgaben – von rund 22.000 auf etwa 229.000 Euro.

Zusätzlich belastet eine rückwirkende Anwendung der neuen Regelung das Landesbudget. Die Zulagen gelten ab 2023, wodurch allein in Salzburg verpflichtende Nachzahlungen von rund 642.644 bis rund 650.000 Euro anfallen. Der Bildungssprecher der Salzburger Grünen, Simon Heilig-Hofbauer, spricht angesichts des angespannten Budgets von einer erheblichen Zusatzbelastung und stellt die Frage, wo die Landesregierung die notwendigen Mittel aufbringen soll.

Politisch brisant ist der Kontext des Nationalratsbeschlusses vom Dezember, mit dem die höheren Zulagen beschlossen wurden. Im selben Paket wurde eine zuvor fixierte Lohnerhöhung für alle öffentlich Bediensteten verschoben. Zustimmung kam von allen Parlamentsparteien mit Ausnahme der FPÖ. Die stellvertretende Klubobfrau und Bildungssprecherin der Grünen, Sigrid Maurer, kritisiert, dass Lehrerinnen und Lehrer auf die versprochene Gehaltserhöhung verzichten müssten, während Personalvertreter-Zulagen von knapp 850 auf mehr als 3.400 Euro im Monat steigen. Sie bezeichnet das als „absurd“ und vermutet einen Abtausch mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst.

Diese Darstellung wird von Regierungsseite und Gewerkschaft jedoch deutlich zurückgewiesen. Aus dem Bundeskanzleramt beziehungsweise dem Büro des für den öffentlichen Dienst zuständigen Staatssekretärs Alexander Pröll (ÖVP) wird ein Zusammenhang zwischen der Verschiebung der Gehaltserhöhung und der Zulagenerhöhung bestritten. Auch GÖD-Chef Eckehard Quin sowie die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst weisen den Vorwurf zurück, sich den Gehaltsabschluss mit höheren Zulagen „abkaufen“ gelassen zu haben. Damit steht Aussage gegen Aussage – während die konkreten Mehrkosten auf Landesebene, wie in Salzburg, nun erstmals sichtbar werden und weiteren politischen Druck erzeugen.