Zwei neue Verteilzentren: Amazon stärkt Präsenz im Logistikland Brandenburg

30.04.2026


Amazon schraubt seine Logistikpräsenz in Brandenburg weiter nach oben. Der US-Konzern plant zwei zusätzliche Verteilzentren in Cottbus und Dahlewitz an der Berliner Stadtgrenze, um Pakete schneller an Kunden auszuliefern. In den Anlagen werden ankommende Sendungen entladen, sortiert und auf Lieferfahrzeuge verteilt, die die sogenannte letzte Meile zum Empfänger übernehmen.

Der neue Standort an der Autobahn 15 bei Cottbus soll im September den Betrieb aufnehmen. Geplant ist eine Fläche von rund 7.700 Quadratmetern und ein Team von etwa 70 Mitarbeitern. Das Zustellgebiet umfasst nach Unternehmensangaben Südbrandenburg sowie Teile Nordsachsens. Im Oktober folgt ein größeres Verteilzentrum in Dahlewitz, einem Ortsteil von Blankenfelde-Mahlow südlich von Berlin. Die Anlage dort soll mit rund 15.500 Quadratmetern etwa doppelt so groß sein wie der Cottbuser Standort.

Für die Auslieferung setzt Amazon auf lokale Lieferpartner. In Cottbus sollen zusätzlich rund 200 Fahrer zuständig sein, in Dahlewitz etwa 150. Insgesamt sind an den bisherigen Logistikstandorten des Unternehmens in Brandenburg – darunter Verteilzentren in Hoppegarten, Werder (Havel) und Schönefeld – bereits mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigt. Parallel zum Ausbau in Brandenburg erweitert Amazon sein Verteilnetz bundesweit mit neuen Standorten in Ettenheim (Baden-Württemberg), Kassel (Hessen) und Salzgitter (Niedersachsen).

Während das Unternehmen in die Paketlogistik investiert, baut es in der Verwaltung Stellen ab. Am Hauptsitz in Seattle hat Amazon den Abbau Tausender Bürojobs angekündigt. Begründet wird dies mit dem Abflachen von Hierarchien, dem Abbau von Bürokratie und dem zunehmenden Einsatz Künstlicher Intelligenz. Ob und in welchem Umfang administrative Arbeitsplätze in Deutschland von diesen Kürzungen betroffen sind, ist bislang offen.

Legionellen-Ausbruch in Vorarlberg: Drei Verantwortliche vor Gericht

30.04.2026


Nach einem der bislang größten Legionellen-Ausbrüche in Österreich mit 43 Erkrankten im Raum Bregenz im Winter 2024/25 kommt es nun zu einem gerichtlichen Nachspiel. Drei Mitarbeitende zweier Unternehmen müssen sich vor Gericht verantworten, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Feldkirch, Karin Dragosits, der APA mitteilte. Betroffen sind Beschäftigte jenes Betriebs, dessen Kühlturm als Auslöser des Krankheitsgeschehens gilt, sowie des Unternehmens, das mit der Wartung dieser Anlage beauftragt war.

Die Staatsanwaltschaft hat Strafantrag wegen fahrlässiger Gemeingefährdung eingebracht. Zusätzlich wurde die Verhängung einer Verbandsgeldbuße beantragt, die sich nach den Angaben der Behörde gegen den Ursprungsbetrieb im Vorarlberger Unterland richten dürfte. Ermittlungen gegen weitere Personen wurden eingestellt. Für den Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung sieht das Strafgesetzbuch grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen vor. Wird – wie in der Anklage behauptet – eine „schwere Körperverletzung einer größeren Zahl von Menschen“ verursacht, erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu drei Jahre Haft.

Die Serie von Legionellen-Erkrankungen hatte die Behörden Ende 2024 und Anfang 2025 über Wochen beschäftigt. Aufgrund der auffälligen Häufung von Fällen wurden mehr als 300 Tests durchgeführt, Wetterdaten ausgewertet und die Aufenthaltsorte der Erkrankten systematisch erhoben. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) berichtete, dass zahlreiche Betroffene schwere Lungenentzündungen entwickelten. Insgesamt mussten 42 Personen im Krankenhaus behandelt werden, zehn von ihnen auf einer Intensivstation.

Da Legionellen über Tröpfcheninfektion übertragen werden, konzentrierten sich die Ermittlungen auf Anlagen, in denen Aerosole entstehen können. Im Fokus standen Schwimmbäder, Autowaschanlagen, Kühltürme und medizinische Ordinationen. Im Verlauf der Untersuchungen kristallisierte sich ein Kühlturm in einem Betrieb im Vorarlberger Unterland als wahrscheinliche Quelle des Ausbruchs heraus. Die strafrechtliche Aufarbeitung soll nun klären, ob Wartungspflichten oder Sicherheitsvorgaben verletzt wurden und ob dadurch die Erkrankungen einer größeren Zahl von Menschen in Kauf genommen wurden.