Französische PV-Anlagen für Privathaushalte mit einer Leistung von bis zu 9 kWp können nun den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5,5 % in Anspruch nehmen, , allerdings nur mit Modulen, die die anspruchsvolle PPE2 V2 Zertifizierung erfüllen. AIKO ist einer der wenigen Hersteller, denen dies gelingt.
DÜSSELDORF, Deutschland, 8. Mai 2026 /PRNewswire/ -- AIKO hat bestätigt, dass seine Photovoltaik-Module gemäß der neu in Kraft getretenen PPE2 V2-Zertifizierung für den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 5,5 % in Frankreich in Frage kommen. Dies macht AIKO zu einem wichtigen Wegbereiter für französische Wohnanlagen, die den Vorzugssteuersatz in Anspruch nehmen wollen.
Nach französischem Recht wird auf PV-Anlagen für Privathaushalte standardmäßig eine Mehrwertsteuer von 20 % erhoben. Der ermäßigte Satz von 5,5 % gilt nur für Anlagen bis zu 9 kWp , die alle PPE2 V2-Kriterien erfüllen. Für Anlagen über 9 kWp gelten weiterhin 20 % Mehrwertsteuer. Die Module AlKO-A-MCE60Db und AIKO-A-MCE54Db sind jetzt im offiziellen Certisolis-Register der Produkte aufgeführt, die für die französische Mehrwertsteuerermäßigung von 5,5 % in Frage kommen.
Was ist PPE2 V2?
Die Zertifizierung PPE2 V2 (Product Environmental Footprint 2, Version 2) ist eine anspruchsvolle französische Umweltnorm, die im September 2025 eingeführt wurde. Um in den Genuss der 5,5%igen Mehrwertsteuer zu kommen, muss ein PV-Modul gleichzeitig die Anforderungen erfüllen:
Der Kohlenstoffgrenzwert von 530 kg CO₂eq/kWc ist außerordentlich schwer zu erreichen. Er zwingt die Hersteller, ihre gesamte Lieferkette zu dekarbonisieren, vom Polysilizium bis zum fertigen Modul. Nur sehr wenige Module auf dem Markt erreichen dies derzeit.
AIKO ist es gelungen, alle PPE2 V2-Kriterien zu erfüllen und gleichzeitig Module zu liefern, die ihren branchenführenden Wirkungsgrad von 24,4–24,5 % (Maximierung des Ertrags auf Dächern mit begrenztem Platzangebot) und ein ästhetisches, komplett schwarzes Design beibehalten. Diese Kombination ermöglicht französischen Hausbesitzern eine kürzere Amortisationszeit und eine höhere Investitionsrendite.
Ein klarer Marktvorteil
Die PPE2 V2-Zertifizierung setzt eine hohe Messlatte, die nur wenige Hersteller erreicht haben. Der Erfolg von AIKO beweist sein Engagement für eine nachhaltige, kohlenstoffarme Produktion. Für den französischen Wohnungsmarkt bedeutet dies, dass hochwertige, hocheffiziente Solaranlagen nun zu deutlich niedrigeren Kosten erhältlich sind - ohne Kompromisse bei der Leistung.
Informationen zu AIKO
AIKO ist ein führendes Unternehmen im Bereich der Solartechnologie, das sich auf die Forschung, Entwicklung und Herstellung von Produkten zur Solarstromerzeugung spezialisiert hat. AIKO bietet seinen Kunden Solarzellen, ABC-Module (All Back Contact) und szenariobasierte Komplettlösungen an. Geleitet von der Mission „Empowering transformation towards a carbon-free era" (Den Wandel hin zu einer CO₂-freien Ära vorantreiben) setzt AIKO weiterhin auf extreme Innovation und Spitzentechnologie.
Weitere Informationen finden Sie unter https://aikosolar.com.
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Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.
Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.
Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.
Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.