DUBAI, Vereinigte Arabische Emirate, 12. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Atlas AI Labs FZE (Atlas), die in Dubai eingetragene Tochtergesellschaft des US-amerikanischen Fintech-Unternehmens Atlas Capital Team Inc., wird den ersten an reale Vermögenswerte gebundenen virtuellen Vermögenswert auf den Markt bringen, der in einer vollständig zugangsfreien Umgebung verfügbar ist – ein Meilenstein sowohl für die traditionelle als auch für die digitale Finanzwelt. Dies folgt auf die grundsätzliche Genehmigung (IPA) der Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) in Dubai für den Betrieb von Token-Emissionsdiensten gemäß ihrem Regelwerk für vermögensbezogene virtuelle Vermögenswerte (ARVA).
Der Token, der unter dem Namen USAF+ ausgegeben wird, ist eine vollständig besicherte digitale Darstellung des Atlas America Fund (NASDAQ: USAF), eines bei der SEC registrierten ETF, dessen Vermögenswerte von der Bank of New York verwahrt werden. Der Nettoinventarwert (NAV) des Tokens ist direkt an den zugrunde liegenden NAV des USAF-ETF gekoppelt. Die Transparenz und Berichterstattung über die Deckung der USAF+-Reserven folgen dem gleichen Offenlegungsplan und -format wie bei einem traditionellen ETF und werden von einem unabhängigen Prüfer bestätigt. Das Portfolio umfasst kurzfristige US-Staatsanleihen, TIPS und Kommunalanleihen, Gold, klimaresistente Immobilien und Immobilieninvestmentgesellschaften (REITs), Aktien aus den Bereichen Verteidigung und Cybersicherheit sowie Agrar- und Energie-Rohstoffe.
Die Vermögensallokation wird im Rahmen eines regimeorientierten Ansatzes aktiv verwaltet, der sich dynamisch und in Echtzeit an veränderte Marktbedingungen anpasst. Dies wird durch kontinuierliche Research- und Ausführungsunterstützung von Atlas AI Labs sowie unter der Aufsicht des Anlageausschusses von Atlas Capital Team Inc. ermöglicht. Diese Architektur ist darauf ausgelegt, über makroökonomische Regime hinweg Stabilität, Überprüfbarkeit und Liquidität auf institutionellem Niveau zu gewährleisten.
Was den USAF+ auszeichnet, ist seine offene Architektur. Als Token, der durch reale Vermögenswerte gedeckt ist und für die Ausgabe in einer genehmigungsfreien Umgebung konzipiert wurde, wird er rund um die Uhr ohne Gatekeeper zugänglich, handelbar und abwickelbar sein. Dies demokratisiert den Zugang zu tokenisierten realen Vermögenswerten für ein globales Publikum und bewahrt gleichzeitig die regulatorische Aufsicht, die institutionelle Märkte erfordern. USAF+ wird der erste digitale Vermögenswert sein, der gleichzeitig durch einen bei der SEC registrierten, an der NASDAQ notierten ETF besichert und von der VARA für die genehmigungsfreie Ausgabe zugelassen ist.
Reza Bundy, CEO und Vorsitzender von Atlas Capital Team Inc. sagte: „Dieser Meilenstein markiert einen strukturellen Durchbruch für die digitale Finanzwelt. Zum ersten Mal wird jeder, überall, in der Lage sein, einen regulierten, durch reale Vermögenswerte besicherten Token in einer genehmigungsfreien Umgebung zu halten und zu handeln. Die Architektur existiert, weil Dubai den regulatorischen Rahmen dafür geschaffen hat. Das ARVA-Regelwerk der VARA ist das weltweit erste Regelwerk, das die genehmigungsfreie Ausgabe von vermögensbezogenen virtuellen Vermögenswerten zulässt, und die VAE haben diese regulatorische Klarheit mit einer operativen Offenheit gepaart, die kein anderes Finanzzentrum bietet."
Ein Sprecher der VARA fügt hinzu: „Diese Genehmigung signalisiert das Engagement der VARA, eine neue Klasse regulierter, durch Vermögenswerte besicherter digitaler Finanzprodukte zu ermöglichen, und festigt die Position der VAE als globaler Knotenpunkt für Innovationen im Bereich regulierter digitaler Vermögenswerte weiter. Ein solches Engagement stellt einen bedeutenden Schritt nach vorne sowohl für die Kapitalmärkte als auch für das Ökosystem der virtuellen Vermögenswerte dar."
Die Nachricht markiert zudem den ersten Vorstoß in den Bereich der digitalen Vermögenswerte für Dr. Nouriel Roubini, den ehemaligen Senior Advisor des US-Finanzministeriums und Senior Economist des Weißen Hauses. USAF+ ist durch den Atlas America Fund ETF besichert, dessen Investitionsausschuss Dr. Roubini vorsitzt, wodurch die Glaubwürdigkeit eines Weltklasse-Makroökonomen in den Bereich der tokenisierten Vermögenswerte eingebracht wird.
Dr. Nouriel Roubini, Chefökonom und Mitbegründer von Atlas Capital Team Inc. kommentiert: „An der Schnittstelle von makroökonomischer Strenge und digitaler Innovation wird die Finanzinfrastruktur der nächsten Generation entstehen, und Dubai hat sich als eine der wenigen Jurisdiktionen positioniert, in denen diese Arbeit in die Praxis umgesetzt werden kann. Der Atlas America Fund und seine Tokenisierung verkörpern diese These. In Zeiten erhöhter makroökonomischer Volatilität benötigen Anleger Sicherheiten, die so konzipiert sind, dass sie ihren Wert über verschiedene Konjunkturphasen hinweg behalten, Renditen aus realen Vermögenswerten generieren und sich mit der Geschwindigkeit bewegen, die digitale Märkte erfordern. Atlas strebt an, alle drei Aspekte zu erfüllen – und zwar unter einem regulatorischen Rahmen, den die VAE speziell für diese Kategorie geschaffen haben."
Hinweise für die Redaktion
Informationen zu Atlas AI Labs FZE
Atlas AI Labs FZE, mit Sitz im Dubai World Trade Centre, ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Atlas Capital Team Inc., einem in den USA ansässigen Finanztechnologieunternehmen, das von Reza Bundy und Dr. Nouriel Roubini gemeinsam gegründet wurde.
Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an: media@atlascap.io
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Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.