Blockchain.com gibt die vertrauliche Einreichung eines Entwurfs der Registrierungserklärung für den geplanten Börsengang von Stammaktien der Klasse A bekannt

21.05.2026

NEW YORK, 21. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die Blockchain.com Group Holdings, Inc. gab heute bekannt, dass sie bei der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) vertraulich einen Entwurf für eine Registrierungserklärung auf Formular S-1 im Zusammenhang mit dem geplanten Börsengang ihrer Stammaktien der Klasse A eingereicht hat. Die Anzahl der angebotenen Aktien und die Preisspanne für das geplante Angebot stehen noch nicht fest. Der Börsengang steht unter dem Vorbehalt der Marktbedingungen und anderer Umstände sowie des Abschlusses des Prüfungsverfahrens durch die SEC.

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Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Jegliche Angebote, Aufforderungen oder Kaufangebote sowie jeglicher Verkauf von Wertpapieren erfolgen in Übereinstimmung mit den Registrierungsvorschriften des Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act"). Diese Mitteilung wird gemäß Rule 135 des Securities Act veröffentlicht.

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Blockchain.com verbindet die Welt mit der Zukunft des Finanzwesens. Als weltweit führender Anbieter von Kryptodienstleistungen hilft Blockchain.com Millionen von Menschen weltweit beim Zugang zu Kryptowährungen. Seit seiner Gründung 2011 hat Blockchain.com das Vertrauen von mehr als 95 Millionen Wallets und über 43 Millionen verifizierten Nutzern gewonnen und Kryptotransaktionen im Wert von über 1,1 Billionen US-Dollar abgewickelt.

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ASTA Energy Solutions AG definiert Prüfer- und Vergütungsagenda für 2026

04.05.2026

Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.

Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.

Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.

Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.