Emaar Properties verlässt die JV-Struktur für The Eighth Gate, Damaskus

25.05.2026
  • Ein erneuertes Engagement für die Zukunft Syriens, das auf jahrzehntelangem Vertrauen beruht

DUBAI, VAE, 25. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Emaar Properties PJSC (DFM: EMAAR), einer der wertvollsten und angesehensten Immobilienentwickler der Welt, hat heute bekannt gegeben, dass er sich aus der Joint-Venture-Struktur für The Eighth Gate, seinem prestigeträchtigen Mischnutzungsprojekt in Yafour, Damaskus, zurückzieht. Damit schlägt das Unternehmen ein entscheidendes neues Kapitel in Emaars langjährigen Beziehungen zu Syrien auf. Es wird in dem Land ohne einen Partner tätig sein.

Logo von Emaar

The Eighth Gate wurde 2005 als Syriens erste Masterplan-Gemeinschaft konzipiert – ein 500 Millionen US-Dollar teures integriertes Projekt, das auf 300.000 Quadratmetern in Yafour, 22 Kilometer vom Zentrum von Damaskus entfernt, Gewerbe-, Einzelhandels-, Gastronomie- und Wohngebiete umfasst.

Dieser Übergang spiegelt das anhaltende Vertrauen von Emaar in den wirtschaftlichen Aufschwung Syriens und das transformative Potenzial von The Eighth Gate für das bauliche Umfeld des Landes wider. Durch die eigenständige Umsetzung kann das Unternehmen sicherstellen, dass The Eighth Gate den kompromisslosen Standards entspricht, die für Projekte von Emaar weltweit maßgeblich sind. Das Projekt wird auch von derselben operativen Strenge und Design-Philosophie profitieren, die schon so berühmte Ziele wie Downtown Dubai, Dubai Hills Estate und Emaar Beachfront geprägt hat.

Mohamed Alabbar, Gründer von Emaar Properties, sagte: „Unsere Entscheidung, aus der JV-Struktur von The Eighth Gate auszusteigen, ist ein Ausdruck unseres unerschütterlichen Glaubens an Syrien und seine Menschen. Emaar wurde in der Überzeugung gegründet, dass große Städte große Gemeinschaften verdienen – und Damaskus ist eine der größten Städte der Welt."

The Eigth Gate hat in der kollektiven Vorstellung der Nation eine große Bedeutung. Das Projekt ist eine Hommage an die legendären sieben antiken Tore von Damaskus, die bleibenden Symbole einer Zivilisation, die die Welt willkommen hieß, und soll ein modernes achtes Tor sein: eine, die das außergewöhnliche Erbe Syriens ehrt und gleichzeitig das Land für eine neue Ära des Wachstums, des Handels und der Gemeinschaft öffnet.

Hinweis an Redakteure:

Informationen zu Emaar Properties

Emaar Properties PJSC, ein am Dubai Financial Market notiertes Unternehmen, ist ein weltweit tätiger Immobilienentwickler und Anbieter von Premium-Lifestyle-Konzepten mit einer bedeutenden Präsenz im Nahen Osten, in Nordafrika und in Asien. Als eines der weltweit größten Immobilienunternehmen verfügt Emaar über ein Grundstücksvermögen von rund 600 Millionen Quadratmetern in den Vereinigten Arabischen Emiraten und den wichtigsten internationalen Märkten.

Seit 2002 hat Emaar mehr als 129.100 Wohneinheiten in Dubai und anderen globalen Märkten ausgeliefert und kann auf eine beachtliche Erfolgsbilanz verweisen. Emaar verfügt über solide Vermögenswerte, die wiederkehrende Erträge generieren, darunter rund 1,4 Millionen Quadratmeter an vermietbaren Flächen sowie 41 Hotels und Resorts mit über 10.000 Zimmern (einschließlich eigener und verwalteter Hotels). Heute entfallen rund 28 % des Umsatzes von Emaar auf die Bereiche Einkaufszentren, Gastgewerbe, Freizeit, Unterhaltung, gewerbliche Vermietung und internationale Geschäfte.

Der Burj Khalifa, ein globales Wahrzeichen, die Dubai Mall, das weltweit meistbesuchte Einkaufs- und Lifestyle-Ziel, sowie der Dubai Fountain, der weltweit größte Springbrunnen mit Showprogramm, zählen zu den Vorzeigeobjekten von Emaar.

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ASTA Energy Solutions AG definiert Prüfer- und Vergütungsagenda für 2026

04.05.2026

Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.

Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.

Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.

Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.