Entschädigungsfonds für Opfer des AirBit-Club-Betrugs eingerichtet

13.05.2026

WASHINGTON, 13. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die RCB Fund Services LLC („RCB"), die im Auftrag des US-Justizministeriums („DOJ") als Anspruchsverwalter für den AirBit Victim Fund (den „AVF") fungiert, gab heute bekannt, dass das Verfahren zur Einreichung von Anträgen für Opfer des AirBit-Club-Betrugs eröffnet wurde.

Der AVF wurde vom DOJ eingerichtet, um Personen zu entschädigen, die infolge eines betrügerischen Vorhabens im Rahmen des AirBit Clubs finanzielle Verluste erlitten haben. Der AVF soll Opfern eine Entschädigung gewähren, die aufgrund falscher Angaben zum Kauf von AirBit-Club-Mitgliedschaften verleitet wurden, darunter Versprechen garantierter täglicher Renditen, die angeblich durch Mining und Handel mit Kryptowährungen erzielt wurden. Weitere Informationen zum Entschädigungsverfahren im Rahmen des AVF finden Sie in der Pressemitteilung des Justizministeriums.

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Um Anspruch auf Entschädigung durch den AVF zu haben, muss eine Person als „Opfer" des AirBit-Betrugs gelten. Als Opfer gilt eine Person, die infolge des Betrugs einen direkten finanziellen Schaden erlitten hat. Personen, die keinen tatsächlichen finanziellen Verlust erlitten haben, wie beispielsweise diejenigen, die lediglich Gelder im Auftrag anderer überwiesen haben, haben keinen Anspruch auf Entschädigung.

Wie werden die Verluste berechnet?

Die anrechnungsfähigen Verluste werden nach der „Cash-in, Cash-out"-Methode berechnet. Nach diesem Ansatz muss der Antragsteller den Gesamtbetrag an Bargeld und/oder virtueller Währung nachweisen, der für den Erwerb von AirBit-Club-Mitgliedschaften aufgewendet wurde („Cash-in"). Dieser Betrag wird dann um alle Gelder oder virtuelle Währung gekürzt, die aus dem AirBit Club abgehoben wurden („Cash-out"). Etwaige fiktive oder papierhafte Gewinne, die den Teilnehmern gemeldet wurden, werden bei der Ermittlung der anrechenbaren Verluste nicht berücksichtigt.

Antragsverfahren:

Um teilnehmen zu können, müssen Sie bis zum Ablauf der Antragsfrist ein ausgefülltes Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einreichen.

Am einfachsten ist es, die Anmeldung online vorzunehmen: www.airbitvictimfund.com

Alternativ können Antragsteller:

  • ein Antragsformular von der Website herunterladen und ausdrucken und es an die unten angegebene Adresse senden;
  • ein Formular unter der gebührenfreien Rufnummer (800) 765-7251 anfordern; oder
  • ein Formular per E-Mail anfordern unter info@airbitvictimfund.com an.

Einreichungsfrist für Anträge

Alle Anträge müssen online eingereicht werden oder spätestens am 31. Juli 2026 um Mitternacht abgestempelt sein.

Jetzt anmelden

AirBit Victim Fund

PO Box 6090

Syracuse, NY 13217-6090

Gebührenfrei: (800) 765-7251

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Österreich weist drei russische Diplomaten wegen Spionageverdachts aus

04.05.2026

Österreich hat drei russische Diplomaten wegen des Verdachts der Spionage des Landes verwiesen und sie zu „persona non grata“ erklärt. Nach Angaben der Regierung sollen die betroffenen Mitarbeiter der russischen Vertretungen in Wien in Aktivitäten verwickelt gewesen sein, die als nachrichtendienstliche Operationen gelten. Die Außenministerin Beate Meinl-Reisinger betonte, es sei „inakzeptabel“, diplomatische Immunität für Spionage zu nutzen. Laut einer Erklärung aus Wien haben die drei Diplomaten Österreich bereits verlassen.

Nach Berichten des österreichischen Rundfunks ORF sollen die Diplomaten direkt in satellitengestützte Überwachungstätigkeiten involviert gewesen sein. Es geht demnach um mutmaßliche Spionage gegen in Wien ansässige internationale Organisationen unter Nutzung von Satellitentechnik auf dem Gelände der russischen Botschaft und des russischen Diplomatenkomplexes. Die Regierung hatte bereits im April die Aufhebung der diplomatischen Immunität der drei Betroffenen gefordert, Moskau kam dieser Forderung jedoch nicht nach. Die österreichische Außenministerin verwies in diesem Zusammenhang auf die „Vielzahl von Antennen“ auf den Dächern russischer Vertretungen in Wien, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden.

Wien reagiert auf den Fall auch mit einer geplanten Verschärfung des Strafrechts. Bislang ist Spionage durch ausländische Nachrichtendienste in Österreich nur strafbar, wenn sie sich direkt gegen österreichische Interessen richtet. Die Bundesregierung will nach einem Vorschlag des Justizministeriums einen zusätzlichen Tatbestand einführen, der auch die Interessen internationaler Organisationen – etwa der Vereinten Nationen und ihrer Spezialorganisationen mit Sitz in Wien – schützt. Zudem sollen bestehende Spionageparagrafen verschärft werden. Wien ist nach New York und Genf eines der wichtigsten diplomatischen Zentren weltweit und beherbergt zahlreiche internationale Einrichtungen.

Das russische Botschaftspersonal reagierte empört auf die Entscheidung. Die russische Botschaft in Wien bezeichnete die Ausweisung als „ungehörig, unbegründet, politisch motiviert und völlig inakzeptabel“ und kündigte „scharfe Gegenmaßnahmen“ an. Nach Angaben von Medien sind in Österreich rund 220 Mitarbeiter der russischen Botschaft akkreditiert; seit Beginn des russischen Militäreinsatzes in der Ukraine im Jahr 2022 wurden bereits rund ein Dutzend russischer Diplomaten des Landes verwiesen. Nach Zählung der Nachrichtenagentur Reuters summierten sich die Ausweisungen seit 2020 auf 14 russische Diplomaten. Aus Moskau kam zunächst keine detaillierte Reaktion auf die jüngste Entscheidung der österreichischen Regierung.