ESENTIA schließt die Emission von Investment-Grade-Anleihen im Wert von 2 Milliarden US-Dollar ab und erhält für seine erste Unternehmensanleihe gleichzeitig ein Rating von drei Ratingagenturen

22.05.2026

MEXICO CITY, 22. Mai 2026 /PRNewswire/ -- ESENTIA Energy Development, S.A.B. de C.V.(BMV: ESENTIA) („ESENTIA" oder das „Unternehmen") gab heute den erfolgreichen Abschluss einer Emission vorrangiger unbesicherter 144A/Reg S-Schuldverschreibungen im Wert von 2 Milliarden US-Dollar bekannt. Die Transaktion umfasste zwei Tranchen: Anleihen im Wert von 1,0 Mrd. US-Dollar mit einem Zinssatz von 6,125 % und einer Laufzeit bis 2033 sowie Anleihen im Wert von 1,0 Mrd. US-Dollar mit einem Zinssatz von 6,500 % und einer Laufzeit bis 2038, beide mit endfälliger Tilgung. Das Angebot war 4,5-fach überzeichnet. Der Erlös wurde zur vollständigen Rückzahlung bestehender Projektverbindlichkeiten in Höhe von rund 2,1 Milliarden US-Dollar bei vier operativen Tochtergesellschaften verwendet. Parallel dazu hat das Unternehmen eine zugesagte revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 600 Millionen US-Dollar eingerichtet, um seine finanzielle Flexibilität und Liquiditätslage zu stärken.

Diese Transaktion ist ein entscheidender Meilenstein in der Unternehmensentwicklung von ESENTIA. Mit dem Erlös werden Projektverbindlichkeiten in Höhe von rund 2,1 Milliarden US-Dollar bei vier operativen Tochtergesellschaften vollständig getilgt, wodurch die jahrelange, auf einzelne Vermögenswerte ausgerichtete Entwicklung in einer einzigen, einheitlichen Unternehmenskapitalstruktur zusammengefasst wird. Die neue Struktur verbessert die finanzielle Flexibilität von ESENTIA erheblich, da keine Tilgungszahlungen anfallen, gebundene Barmittel freigesetzt werden und ein Rahmenwerk für Kreditauflagen geschaffen wurde, das auf die langfristige Wachstumsstrategie des Unternehmens abgestimmt ist. Mit dieser Emission betritt ESENTIA erstmals als Emittent mit Investment-Grade-Rating die internationalen Kapitalmärkte – ein Schritt, der zusammen mit dem Börsengang des Unternehmens an der Bolsa Mexicana de Valores im November 2025 die Position von ESENTIA als führendes Energieunternehmen mit Investment-Grade-Rating in Lateinamerika festigt.

„Dies ist ein entscheidender Moment für ESENTIA. Die Refinanzierung unserer gesamten Projektfinanzierungsschulden und deren Ersatz durch Unternehmensanleihen mit Investment-Grade-Rating schließen eine tiefgreifende Umstrukturierung der Kapitalstruktur von ESENTIA ab, die im vergangenen November mit unserem erfolgreichen Börsengang begann. Die globalen Energiemärkte sind derzeit mit den kombinierten Auswirkungen einer beispiellosen, durch KI bedingten Stromnachfrage sowie einem starken Anstieg der Kosten und Risiken der Energieversorgung konfrontiert. Mexiko bildet dabei keine Ausnahme, und wir sind davon überzeugt, dass unser Unternehmen einzigartig positioniert ist, um sowohl organische als auch anorganische Wachstumschancen zu nutzen", sagte Daniel Bustos, Chief Executive Officer.

„Die 4,5-fache Überzeichnung und die Qualität des Investorenkreises spiegeln das Vertrauen der globalen Investorengemeinschaft in die Bonität und die finanzielle Disziplin von ESENTIA wider. Die Tranchen mit einer Laufzeit von sieben und zwölf Jahren erweitern unser Fälligkeitsprofil und verschaffen uns den nötigen Spielraum, um unseren Expansionsplan und unsere langfristige Wachstumsstrategie umzusetzen", sagte Stephen Griffiths, Chief Financial Officer.

INVESTMENT-GRADE-RATINGS

Die Anleihen erhielten von allen drei großen internationalen Ratingagenturen ein Investment-Grade-Rating mit jeweils stabilem Ausblick:

  • Moody's Ratings: Baa3, stabiler Ausblick
  • S&P Global Ratings: BBB-, stabiler Ausblick
  • Fitch Ratings: BBB-, stabiler Ausblick

Die Ratings spiegeln das äußerst vorhersehbare Cashflow-Profil des Unternehmens wider, das durch langfristige, auf US-Dollar lautende Take-or-Pay-Verträge gestützt wird, sowie die strategische Rolle von ESENTIA als wichtige Erdgasinfrastruktur, die etwa 16 % des täglichen Gasbedarfs Mexikos deckt.

Hinweis: Ein Wertpapierrating stellt keine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten von Wertpapieren dar und kann jederzeit geändert oder zurückgezogen werden.

TRANSAKTIONSAUSFÜHRUNG

Die Emission wurde von den Finanz- und Rechtsabteilungen von ESENTIA in Abstimmung mit den gemeinsamen Konsortialführern BofA Securities Inc., Citigroup Global Markets Inc. und ING Financial Markets Inc. geleitet. Davis Polk & Wardwell LLP und Galicia Abogados fungierten als Rechtsberater des Unternehmens. Milbank LLP und Ritch, Mueller y Nicolau, S.C. fungierten als Rechtsberater der Konsortialbanken.

INFORMATION ÜBER ESENTIA ENERGY DEVELOPMENT

ESENTIA Energy Development, S.A.B. de C.V.  (BMV: ESENTIA) ist Mexikos größter privater Erdgasleitungsbetreiber sowie Eigentümer und Betreiber des Wahalajara-Systems – eines rund 2.000 km langen, miteinander verbundenen Leitungsnetzes, das den Waha-Hub in West-Texas mit den Industrie- und Stromerzeugungszentren im mittleren Westen Mexikos verbindet. Die Umsatzerlöse des Unternehmens werden überwiegend im Rahmen langfristiger, auf US-Dollar lautender Take-or-pay-Verträge erzielt. ESENTIA hat seinen Börsengang an der Bolsa Mexicana de Valores im November 2025 abgeschlossen.

Vorsichtshinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichteten Aussagen gehen häufig Begriffe wie „glaubt", „erwartet", „könnte", „geht davon aus", „plant", „beabsichtigt", „geht davon aus", „wird" oder ähnliche Formulierungen voraus. Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen umfassen Aussagen über die Emission von Schuldverschreibungen durch das Unternehmen und die geplante Verwendung der daraus erzielten Erlöse. Diese Erwartungen können eintreten oder auch nicht. Einige dieser Erwartungen können auf Annahmen oder Einschätzungen beruhen, die sich als falsch erweisen. Darüber hinaus sind die Geschäftstätigkeit und der Betrieb von ESENTIA mit zahlreichen Risiken und Ungewissheiten verbunden, von denen viele außerhalb der Kontrolle von ESENTIA liegen und die dazu führen könnten, dass sich die Erwartungen von ESENTIA nicht erfüllen oder die Finanzlage, das Geschäftsergebnis und der Cashflow von ESENTIA anderweitig wesentlich beeinträchtigt werden.

Die zukunftsgerichteten Aussagen gelten ausschließlich zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung, und ESENTIA übernimmt keinerlei Verpflichtung (und lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung ab), zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, um Ereignissen oder Umständen nach dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung Rechnung zu tragen oder um das Eintreten unvorhergesehener Ereignisse widerzuspiegeln. Angesichts der oben beschriebenen Risiken und Ungewissheiten sowie der Möglichkeit, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den Annahmen abweichen, auf denen bestimmte dieser zukunftsgerichteten Aussagen beruhen, sollten Anleger berücksichtigen, dass die in zukunftsgerichteten Aussagen in diesem Dokument dargelegten Ergebnisse, Ereignisse oder Entwicklungen möglicherweise nicht eintreten und dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den hierin beschriebenen abweichen können, einschließlich derjenigen, die als antizipiert, erwartet, angestrebt, prognostiziert oder anderweitig bezeichnet werden.

 

Kontaktinformationen

 

Lisa Carrillo

Corporate Communications Manager

lcarrillo@esentia-energy.com

 

 

Alberto Guajardo

Investor Relations

aguajardo@esentia-energy.com

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Helmpflicht bis 16 am E-Scooter, bis 14 am E-Bike: Neue Regeln im Überblick

04.05.2026

Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.

Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.

Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.

Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.