WASHINGTON, 2. Juni 2026 /PRNewswire/ -- IDB Invest hat die erfolgreiche Emission ihrer ersten auf Schweizer Franken lautenden Anleihe bekannt gegeben, die einen wichtigen Meilenstein in ihrer Finanzierungsstrategie und ihren ersten Eintritt in den Schweizer Kapitalmarkt darstellt. Die Transaktion erbrachte einen Betrag von 100 Millionen CHF (rund 127 Millionen USD) und stellt einen wichtigen Schritt zur Diversifizierung der Investorenbasis der Institution und zur Stärkung ihres Zugangs zu den internationalen Kapitalmärkten dar.
Die Anleihe mit einer Laufzeit von 10 Jahren, die als Blue Bond im Rahmen des Sustainable Debt Framework der IDB Invest begeben wurde, wird für Projekte zur Förderung einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung und zur Erhaltung der Meeresökosysteme in Lateinamerika und der Karibik verwendet. Durch die Verknüpfung von Finanzinnovation und Entwicklungseffekt unterstreicht die Emission das Engagement von IDB Invest, privates Kapital zu mobilisieren, um dringende ökologische und soziale Herausforderungen in der Region anzugehen.
Die Anleihe ist mit einem Kupon von 1,0575% ausgestattet und wurde mit einem Spread von 28 Basispunkten über SARON Mid Swaps gepreist, was das starke Vertrauen der Anleger in die Kreditqualität und das Entwicklungsmandat der IDB Invest widerspiegelt. BNP Paribas fungierte als alleiniger Konsortialführer und unterstützte die erfolgreiche Durchführung dieser bahnbrechenden Transaktion.
Diese Emission ist auch der erste Blue Bond einer supranationalen Institution auf dem Schweizer-Franken-Markt, was sowohl den innovativen Charakter der Transaktion als auch den wachsenden Appetit der Anleger auf hochwertige nachhaltige Anlagen unterstreicht. Die starke Nachfrage verdeutlicht die Attraktivität von IDB Invest als Emittent und die zunehmende Bedeutung thematischer Anleihen, die finanzielle Erträge mit messbaren Umweltauswirkungen verbinden.
Durch den Eintritt in den Schweizer Franken-Markt verbessert IDB Invest ihre Fähigkeit, die Finanzierungskosten zu optimieren und ihre Investorenreichweite zu erweitern, während sie weiterhin Finanzierungslösungen anbietet, die das Wachstum des Privatsektors in Lateinamerika und der Karibik unterstützen. Die Erlöse aus der Anleihe werden dazu beitragen, den Zugang zu nachhaltigen Infrastrukturen und Dienstleistungen zu erweitern, insbesondere in Bereichen, die für die Widerstandsfähigkeit und die langfristige Entwicklung von entscheidender Bedeutung sind, wie etwa die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung.
Diese Meilenstein-Transaktion spiegelt die kontinuierlichen Bemühungen von IDB Invest wider, Innovationen auf den Kapitalmärkten voranzutreiben und ihre Rolle als Katalysator für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in der Region zu vertiefen, indem sie das Interesse globaler Investoren nutzt, um greifbare Vorteile für Gemeinschaften und Ökosysteme zu schaffen.
Kontakt:
María Soledad Planes
Mplanes@iadb.org
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Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.