Lupin gibt sein Debüt auf dem chinesischen Markt
MUMBAI, Indien, und PEKING, 22. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Der globale Pharmakonzern Lupin Limited (Lupin) (BSE: 500257) (NSE: LUPIN) (REUTERS: LUPIN.BO) (BLOOMBERG: LPCIN) gab heute bekannt, dass Chinas National Medical Products Administration den verkürzten Zulassungsantrag für Oseltamivirphosphat genehmigt hat, den Lupin in Partnerschaft mit Yabao Pharmaceuticals, einem führenden Unternehmen auf dem chinesischen Markt für Kinderarzneimittel, gestellt hat. Damit bringt Lupin erstmals ein Produkt auf den chinesischen Markt. Dies ist ein wichtiger Meilenstein in der globalen Expansion des Unternehmens.

Oseltamivirphosphat-Suspension zum Einnehmen, 6 mg/ml, wird eingeführt und vermarktet, um den Zugang zu erweitern, insbesondere für die pädiatrische Anwendung. Damit baut Lupin seine globale Präsenz aus und bekräftigt sein Bestreben, Patienten und Kindern, die sie benötigen, hochwertige, erschwingliche Arzneimittel bereitzustellen.
Oseltamivirphosphat-Suspension zum Einnehmen, 6 mg (Base)/ml, ist indiziert:
Fabrice Egros, Leiter für Unternehmensentwicklung bei Lupin, sagte: „Wir freuen uns sehr, dass wir die Zulassung für Oseltamivir-Suspension zum Einnehmen in China erhalten haben. Dies ist ein strategischer Schritt für unseren Eintritt in einen der weltweit größten Pharmamärkte. Er spiegelt unser gemeinsames Engagement wider, den Zugang zu hochwertigen, erschwinglichen Therapien zu erweitern, insbesondere in der pädiatrischen Versorgung. Wir freuen uns darauf, durch unsere Partnerschaft eine stärkere Präsenz in diesem Markt aufzubauen."
Wei Ren, Präsident von Yabao, sagte: „Wir freuen uns, die offizielle Zulassung von Oseltamivir-Suspension zum Einnehmen in China bekannt zu geben. Sie markiert einen wichtigen Meilenstein in unserer Partnerschaft mit Lupin. Sie unterstreicht Yabaos Einsatz für hochwertige Kinderarzneimittel und zeigt unsere starke Zusammenarbeit. Wir werden unser F&E-Portfolio für Arzneimittel gegen chronische Erkrankungen bei Kindern und Erwachsenen weiter ausbauen, um unsere Geschäftstätigkeit gemeinsam voranzubringen."
Informationen zu Lupin
Lupin Limited ist ein weltweit führendes Pharmaunternehmen mit Hauptsitz in Mumbai, Indien, dessen Produkte in über 100 Märkten vertrieben werden. Lupin ist auf pharmazeutische Produkte spezialisiert, darunter Marken- und Generikaformulierungen, komplexe Generika, biotechnologische Produkte sowie pharmazeutische Wirkstoffe. Das Unternehmen genießt weltweit das Vertrauen von medizinischen Fachkräften sowie Verbrauchern und verfügt in Indien sowie in den USA über eine starke Position in verschiedenen Therapiebereichen, darunter Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Infektionskrankheiten, Magen-Darm-Erkrankungen, das zentrale Nervensystem und Frauengesundheit. Lupin verfügt weltweit über 15 hochmoderne Produktionsstätten und 7 Forschungszentren sowie über 24 000 engagierte Beschäftigte. Lupin setzt sich mit seinen Tochtergesellschaften Lupin Diagnostics, Lupin Digital Health und Lupin Manufacturing Solutions für die Verbesserung der Gesundheit von Patienten ein.
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Informationen zu Yabao
Yabao Pharmaceutical Co. (Shanghai Stock Exchange 600351) ist ein führendes chinesisches Pharmaunternehmen mit vollständig integrierter Entwicklung, Herstellung und Vermarktung in China. Yabao verfolgt derzeit die strategische Entwicklung innovativer Arzneimittel als Ergänzung zu seinem gut etablierten Geschäft mit modernen Arzneimitteln der traditionellen chinesischen Medizin und chemischen Generika. Neben starken klinischen und regulatorischen Kompetenzen verfügt Yabao über ausgeprägte Fähigkeiten in der Formulierungs- und Wirkstoffproduktion und erfüllt die Anforderungen der guten Herstellungspraxis (cGMP), wobei zwei Produktionsstätten von der US FDA bzw. einer europäischen Behörde zugelassen wurden. Weitere Informationen zu Yabao Pharmaceutical Co. finden Sie auf www.yabao.com.cn
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Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.