METLEN ENERGY & METALS PLC ("Metlen" oder das "Unternehmen") Erklärung zur Hauptversammlung

21.05.2026

DIESE BEKANNTMACHUNG ENTHÄLT INSIDERINFORMATIONEN IM SINNE VON ARTIKEL 7 DER MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG (EU) 596/2014 ("EU MAR") UND ARTIKEL 7 DER MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG (EU) 596/2014, WIE SIE IM  VEREINIGTEN KÖNIGREICH  (DAS "UK") AUFGRUND DES EUROPEAN UNION (WITHDRAWAL) ACT 2018 ("UK  MAR") BESTANDTEIL DES NATIONALEN RECHTS SIND.

LONDON und ATHEN, Griechenland, Mai 21, 2026 /PRNewswire/ -- METLEN wird heute um 11:00 Uhr MESZ (9:00 Uhr BST) in der 8 Artemidos Str., Maroussi, 151 25 Athen, Griechenland, seine Jahreshauptversammlung abhalten.

Logo von METLEN Energy & Metals

Wie im Q1 2026 Trading Update hervorgehoben, hat METLEN einen starken Start in das Jahr hingelegt, der eine solide Dynamik in den Sektoren Energie, Metalle und Infrastruktur widerspiegelt, neben der fortgesetzten Umsetzung seines strategischen Investitionsprogramms. Das Unternehmen geht davon aus, dass sich die Performance im Laufe des Jahres weiter verbessern wird, und hält an seinem mittelfristigen EBITDA-Ziel von 2 Mrd. Euro fest.

Für das Jahr 2026 rechnet das Unternehmen mit einem Rekordumsatz und einer vollständigen Erholung des EBITDA auf eine Spanne von 1,0 bis 1,15 Mrd. Euro für das Gesamtjahr.

METLEN konzentriert sich weiterhin auf die disziplinierte Umsetzung seiner strategischen Kernprioritäten in den Bereichen Energie und Metalle, während es gleichzeitig seine Chancen in den Bereichen Infrastruktur, Verteidigung und zirkuläre Metalle weiter ausbaut.

Wichtige Hinweise:

Verantwortlich für die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Namen von Metlen PLC ist Leda Condoyanni, Company Secretary

LEI-Nummer: 213800ZSR3HVKMMPVG86

HAFTUNGSAUSSCHLUSS 

Diese Bekanntmachung enthält Aussagen, die als "zukunftsgerichtete Aussagen" zu verstehen sind oder als solche betrachtet werden können. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Ereignissen oder Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können oder auch nicht. Alle zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Bekanntmachung spiegeln die gegenwärtige Auffassung des Unternehmens in Bezug auf zukünftige Ereignisse zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wider. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine Garantie für künftige Leistungen, und die tatsächlichen Ergebnisse in künftigen Zeiträumen können und werden oft erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen. Außer in Fällen, in denen dies gesetzlich oder aufsichtsrechtlich vorgeschrieben ist, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, die Ergebnisse von Berichtigungen der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, die aufgrund geänderter Erwartungen oder aufgrund von Ereignissen oder Umständen, die nach dem Datum dieser Mitteilung eingetreten sind, vorgenommen werden können.

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ASTA Energy Solutions AG definiert Prüfer- und Vergütungsagenda für 2026

04.05.2026

Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.

Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.

Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.

Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.