Nach Informationen über Sanktionsrisiken durch westliche Partner suspendiert das Justizministerium der Kirgisischen Republik 50 juristische Personen und wendet damit erstmals ein behördenübergreifendes Gesetz an, um gegen bösartige ausländische Wirtschaftsaktivitäten vorzugehen

28.05.2026

BISHKEK, Kirgisistan, 28. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Das Justizministerium der Kirgisischen Republik hat die Aktivitäten von 50 juristischen Personen ausgesetzt, nachdem von westlichen Partnern bereitgestellte und von kirgisischen Staatsorganen überprüfte Informationen darauf hindeuteten, dass die Unternehmen möglicherweise in Transaktionen und außenwirtschaftliche Operationen verwickelt waren, die mit erhöhten Sanktionsrisiken verbunden waren.

Nach Erhalt dieser Informationen führte das Wirtschafts- und Handelsministerium zusammen mit anderen befugten staatlichen Stellen eine Überprüfung im Rahmen des behördenübergreifenden Kooperationsmechanismus durch, um unredliche Teilnehmer an außenwirtschaftlichen Aktivitäten und Transaktionen mit erhöhten Sanktionsrisiken zu identifizieren. Auf der Grundlage der Feststellungen und Stellungnahmen der zuständigen Behörden ordnete das Justizministerium die Aussetzung der Tätigkeit von 50 juristischen Personen an.

Dies ist die erste Maßnahme dieser Art, die die Kirgisische Republik im Rahmen des neuen behördenübergreifenden Verfahrens getroffen hat.

„Die Entscheidung bezüglich dieser 50 juristischen Personen ist eine Präventivmaßnahme, die zeigen soll, dass unsere Rechtsprechung nicht für böswillige ausländische Wirtschaftsaktivitäten oder die Umgehung von Beschränkungen genutzt werden darf", sagte Ayaz Batyrkulovich Baetov, Justizminister der Kirgisischen Republik. „Wir nehmen die von unseren westlichen Partnern erhaltenen Informationen über mögliche sanktionsbedingte Risiken für die nationale Wirtschaft ernst, und die Kirgisische Republik wird im Rahmen ihrer nationalen Gesetzgebung handeln, um ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen."

Das Ministerium betont, dass es sich um eine präventive und regulierende Maßnahme handelt. Sie zielt darauf ab, die Kontrollmechanismen zu stärken, das Risiko von Sekundärsanktionen zu verringern und sicherzustellen, dass in der Kirgisischen Republik eingetragene juristische Personen ihre Tätigkeiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften ausüben.

Die Anordnung wurde nach einer behördenübergreifenden Prüfung der verfügbaren Informationen über ausländische Wirtschaftsaktivitäten, Zahlungsketten, Gegenparteien, Handelswege und andere Indikatoren, die mit einem erhöhten Sanktionsrisiko verbunden sind, erlassen. Das Justizministerium handelte im Rahmen seiner rechtlichen Befugnisse und im Einklang mit dem festgelegten Verfahren für die Aussetzung oder Beendigung der Tätigkeit von juristischen Personen, wenn einschlägige Gründe festgestellt wurden.

Im Einklang mit den geltenden Rechts- und Verfahrensvorschriften gibt das Ministerium zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder die Namen noch die Eigentumsverhältnisse oder die Branchen der betroffenen Unternehmen bekannt. Weitere Maßnahmen werden über die geeigneten rechtlichen Kanäle durchgeführt.

Die Kirgisische Republik behauptet, dass sie die Umgehung internationaler Beschränkungen durch eine Partei weder unterstützt noch erleichtert. Die staatlichen Stellen verstärken weiterhin die Zusammenarbeit, die Überwachung und die Mechanismen zur Einhaltung der Vorschriften, um den Missbrauch der kirgisischen Registrierung, der Bankinfrastruktur, der Logistikrouten oder der Handelsdokumente bei risikoreichen Transaktionen zu verhindern. Die Regierung ist nach wie vor offen für eine konstruktive Zusammenarbeit mit westlichen Partnern und wird auch weiterhin relevante Informationen über die etablierten diplomatischen und institutionellen Kanäle bereitstellen.

Das Ministerium appelliert an alle juristischen Personen, Finanzinstitute, Exporteure, Importeure, Logistikunternehmen und andere an der Außenwirtschaft Beteiligte, ihre Sorgfaltspflicht in Bezug auf Geschäftspartner, Waren, Zahlungswege und Endverbraucher zu erhöhen. Die Unternehmen werden dringend aufgefordert, die kirgisischen Rechtsvorschriften einzuhalten, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und alle Transaktionen zu vermeiden, die die Kirgisische Republik einem Risiko aussetzen könnten.

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Wiener Energiewende: Stadt erweitert Förderung um Fassaden- und Dachgartenanlagen

04.05.2026

Die Stadt Wien startet ein neues Förderprogramm für Photovoltaik-Anlagen und richtet den Fokus dabei klar auf bisher ungenutzte Flächen im dicht bebauten Stadtgebiet. Ab 4. Mai 2026 stehen dafür 7 Millionen Euro bereit. Gefördert werden vor allem innovative und multifunktionale Anlagen, die technisch anspruchsvoller oder kostenintensiver sind als klassische Aufdachlösungen – etwa Installationen an Gebäudefassaden oder auf Dachgärten.

Mit dem Paket verfolgt die Stadt mehrere energiepolitische Ziele. Der Ausbau klimafreundlicher Stromerzeugung soll beschleunigt und die Abhängigkeit von ausländischen Energielieferanten verringert werden. Gleichzeitig zielt Wien darauf ab, langfristig mehr Kontrolle über die Energiepreise zu gewinnen. Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) verweist in diesem Zusammenhang auf den geplanten Ausstieg aus Gas und Öl und bezeichnet Sonnenstrom als zentrale Säule für mehr Energieunabhängigkeit und eine klimafreundliche Zukunft.

Die Stadt reagiert damit auch auf Marktveränderungen: Die Kosten für klassische Aufdachanlagen und Speicher sind zuletzt deutlich gesunken, viele Projekte amortisieren sich bereits nach wenigen Jahren. Die Förderung wird daher nun gezielt auf komplexere Vorhaben verlagert. Unterstützt werden künftig vor allem Fassaden-PV-Anlagen sowie Photovoltaik auf Dachgärten, sofern diese öffentlich, öffentlich zugänglich oder gemeinschaftlich genutzt werden. Bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten können übernommen werden.

Parallel dazu bleiben bestehende Förderschienen bestehen. Programme für PV-Anlagen im mehrgeschoßigen Wohnneubau, auf Flugdächern und auf Gründächern haben sich nach Darstellung der Stadt bewährt und werden bis 2027 weitergeführt. Insgesamt soll der Ausbaupfad damit abgesichert werden: Bis 2030 strebt Wien eine installierte PV-Leistung von 800 Megawatt Peak (MWp) an – genug, um nach Angaben der Stadt rund ein Viertel aller Wiener Haushalte mit Sonnenstrom zu versorgen.

Um die Nachfrage anzukurbeln und Projekte zu erleichtern, baut Wien auch sein Beratungs- und Serviceangebot aus. Bürgerinnen, Bürger und Betriebe können sich kostenlos informieren, wie sich der Umstieg auf Sonnenstrom konkret umsetzen lässt. Beratungen sind telefonisch oder per Video-Call möglich und können online gebucht werden; weitere Details zum Förderpaket und zum erweiterten Informationsangebot stellt die Stadt ab 4. Mai auf sonnenstrom.wien.gv.at bereit.