60 % der Verbraucherinnen und Verbraucher meiden nicht vertrauenswürdige Herkünfte; 90 % der untersuchten Marken sind von verbotener Baumwolle betroffen
LONDON, 15. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Oritain, eine weltweit führende Organisation in der forensischen Herkunftsüberprüfung, veröffentlichte heute seinen allerersten Bericht über globale Lieferketten, den 2026 Global Supply Chain Intelligence Report. Die Ergebnisse zeigen einen kritischen Wendepunkt auf: In Anbetracht der zunehmenden behördlichen und wirtschaftlichen Kontrolle und der Skepsis von Verbraucherinnen und Verbrauchern reicht die herkömmliche Transparenz der Lieferkette nicht mehr aus, um vertrauensvoll zu arbeiten.

Der Bericht stellt fest, dass sich die „Überprüfungslücke" (Verification Gap) zwischen der Dokumentation der Lieferkette und der Realität vergrößert. Die Daten zeigen, dass die Exposition gegenüber verbotener Baumwolle nach drei Jahren stetiger Fortschritte wieder auf das Niveau von vor 2021 angestiegen ist.
Die von Oritain durchgeführte Analyse von 1.000 Kleidungsstücken pro Jahr über einen Zeitraum von 5 Jahren für 40 Marken zeigt einen grundlegenden Wandel. Während fast 94 % der britischen und 87 % der US-amerikanischen Unternehmen ihre Baumwolllieferketten inzwischen zurückverfolgen, stellte Oritain fest, dass 90 % der untersuchten Marken im Jahr 2025 mindestens ein Ergebnis aus verbotener Baumwolle aufwiesen, gegenüber 64 % im Jahr 2024.
„Das Risiko verschwindet nicht, es taucht wieder auf", sagte Alyn Franklin, CEO von Oritain. „Wenn Marken ihre Produktionsregionen wechseln, ist das Risiko durch vorgelagerte Materialien nicht verschwunden – es taucht in neuen Produktionszentren auf. Ohne unabhängige Überprüfung bewegt sich das Risiko im Stillen durch die komplexen Handelswege und taucht erst dann auf, wenn Waren gestoppt werden und die Kosten eskalieren."
Zentrale Erkenntnisse
Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Zukunft des widerstandsfähigen Handels in der programmatischen forensischen Überprüfung liegt. Indem sie von der reaktiven Einhaltung der Vorschriften zu einem kontinuierlichen, wissenschaftlich fundierten Modell übergehen, können die Unternehmen ihre Behauptungen mit stichhaltigen Beweisen belegen.
„Sichtbarkeit ohne Überprüfung gilt nicht mehr", fügte Franklin hinzu. „Oritain liefert die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Netzwerkintelligenz, die es Unternehmen ermöglichen, Vertrauen aufzubauen, das messbar, verteidigbar und skalierbar ist."
Informationen zu Oritain:
Oritain ist ein weltweit führender Anbieter von forensischen Herkunftsnachweisen. Mithilfe von Isotopen und Spurenelementen in Kombination mit fortschrittlichen statistischen Modellen prüft Oritain die Herkunft von Produkten aus den Bereichen Mode und Baumwolle, Leder, Holz, Kaffee, Fleisch und Milchprodukte und unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung von Vorschriften und der Verringerung von Reputationsrisiken.
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Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.
Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.
Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.
Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.