Raytron stellt auf der LASER World of PHOTONICS CHINA 2026 den weltweit ersten 8-μm-Infrarotdetektor auf SWLP-Basis vor

06.05.2026

SHANGHAI, 6. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Auf der LASER World of PHOTONICS CHINA 2026 stellte Raytron den OHLE6081 vor, den weltweit ersten ungekühlten Infrarotdetektor der zweiten Generation, der auf der SWLP-Technologie (Wafer-Level-Packaging) basiert. Der OHLE6081 stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Infrarotbildgebung dar und macht leistungsstarke Infrarotdetektoren kompakter, besser herstellbar und kostengünstiger. Mit einem Pixelabstand von 8 μm, einer Auflösung von 640 × 512 und einer ultrakompakten Bauform von 11,2 × 11,2 mm ist der Infrarotdetektor für die nahtlose Integration und für Anwendungen wie kommerzielle Drohnen, industrielle Thermografie, Nachtsicht im Außenbereich und Fahrerassistenzsysteme (ADAS) konzipiert und treibt damit die nächste Generation kompakter, stromsparender und skalierbarer Infrarot-Kerne voran.

World’s First SWLP 8μm Infrared Detector

Drei wichtige Trends, die die Infrarotindustrie verändern

Erstens ist ein deutlicher Trend hin zu miniaturisierten Endgeräten zu beobachten. Anwendungen wie Hand-Wärmebildkameras, tragbare Geräte und kommerzielle Drohnen stellen zunehmend strengere Anforderungen an Größe, Gewicht und Leistungsaufnahme (SWaP). Zweitens wird eine kosteneffiziente Fertigung immer wichtiger, da herkömmliche Detektoren Reinraumumgebungen der Klasse 100 sowie komplexe Integrationsprozesse erfordern, was die Skalierbarkeit einschränkt. Drittens steigen die Leistungserwartungen weiter an: Die Auflösung von 640 × 512 etabliert sich als gängiger Standard, während gleichzeitig höhere Anforderungen an den Temperaturmessbereich und die Bildqualität gestellt werden.

Vier wesentliche Vorteile der OHLE 6081 für die OEM-Integration

  • Fortschrittliche 8μm-Pixel-Technologie

Das 8-μm-Pixel-Design der nächsten Generation bietet bei gleicher Größe eine höhere Auflösung und eine verbesserte Detailwiedergabe und optimiert gleichzeitig Größe, Gewicht und Leistung sowie die Kosten, was die Systemintegration erleichtert.

  • Branchenerste SWLP-Verpackung für die Massenproduktion

Die SWLP-Zweischichtverpackung ermöglicht die Montage in Standardumgebungen, ohne dass Reinraumanlagen erforderlich sind. Da es mit SMT-Prozessen kompatibel ist, eignet es sich für die Massenproduktion und reduziert die Modulgröße im Vergleich zu herkömmlichen thermischen Detektoren im Keramikgehäuse mit den Abmessungen 640 × 512 um etwa 74 %, was zu einer erheblichen Kostensenkung und einer Verkürzung der Lieferzeiten führt.

  • 640 × 512, hohe Auflösung bei niedrigem NETD

Der auf einem VOx-Sensor basierende OHLE 6081 erreicht einen NETD-Wert von < 50 mK und liefert hochwertige, rauscharme Bilder für eine präzise Zielerfassung.

  • Ultrabreiter Temperaturbereich und optimiertes SWaP

Der Detektor deckt einen Temperaturbereich von -40 °C bis 800 °C ab und zeichnet sich durch eine ultrakompakte Bauform von 11,2 × 11,2 mm, ein Gewicht von unter 1 g sowie eine Leistungsaufnahme von unter 120 mW aus, wodurch er sich in handelsübliche Drohnen, Handgeräte, Automobil- und Industriesysteme integrieren lässt.

Informationen zu Raytron

Raytron ist ein führender Anbieter von Wärmebildlösungen und Entwickler der weltweit ersten 8-μm- und 6-μm-Infrarotdetektorchips. Das Unternehmen treibt weiterhin Innovationen in den Bereichen Infrarotdetektoren, Module, Kameras und industrielle Lösungen voran und schafft durch technologischen Fortschritt einen Mehrwert für seine Kunden.

Für OEM-Partnerschaften oder Massenanfragen:

E-Mail: sales@raytrontek.com

Website: https://en.raytrontek.com

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ASTA Energy Solutions AG definiert Prüfer- und Vergütungsagenda für 2026

04.05.2026

Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.

Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.

Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.

Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.