Thunes bietet Unternehmen und Verbrauchern USD-Zahlungen mit unübertroffener Geschwindigkeit, Auswahl und Transparenz.
Dank der direkten Anbindung von Thunes an ein lokales Tier-1-Finanzinstitut sind Auszahlungen über die wichtigsten Bankkanäle möglich, darunter ACH, Same-Day ACH und alle Kanäle für Echtzeitzahlungen.
SINGAPUR, 3. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Thunes, der Smart Superhighway für weltweite Geldtransfers, gab heute die Einführung von Echtzeit-Zahlungsfunktionen für die Vereinigten Staaten bekannt. Für Mitglieder des Thunes Direct Global Network eröffnet diese Erweiterung erstklassige globale Zahlungsmöglichkeiten für Überweisungen in die USA, die blitzschnelle Transaktionsgeschwindigkeiten, optimierte Kosteneffizienz und flexible Abwicklungsoptionen über eine einzige API vereinen.

Thunes hat eine direkte Anbindung an ein US-Finanzinstitut der ersten Ebene hergestellt, um Auszahlungen in US-Dollar über das Automated Clearing House (ACH), Same-Day ACH und Echtzeit-Zahlungssysteme nativ zu unterstützen.
Dieser Infrastruktur-Meilenstein wird durch die umfassenden regulatorischen Lizenzen von Thunes ermöglicht, das über 50 Geldtransferlizenzen (Money Transmission Licenses, MTLs) verfügt, um in allen US-Bundesstaaten und Territorien tätig zu sein. Diese Lizenz ermöglicht es Thunes, native und direkte Verbindungen auf institutionellem Niveau zu lokalen Clearing-Systemen bereitzustellen.
Die direkten Anbindungen von Thunes verringern die Latenz, minimieren die Transaktionskosten und senken das Risiko einer Zahlungsablehnung erheblich, da mehrstufige Vermittlerstrukturen von Drittanbietern umgangen werden. Das Direct Global Network von Thunes, das diese Verbindungen nutzt, bietet Zugang zu 140 Ländern und unterstützt 90 Währungen, wodurch es über 12 Milliarden Endpunkte in Form von mobilen Geldbörsen, Stablecoin-Wallets und Bankkonten erreicht.
Die heutige Markteinführung untermauert die Fähigkeit von Thunes, Unternehmen – darunter Plattformen der Gig-Economy, Geldtransferanbieter, Zahlungsdienstleister, Banken und Neobanken außerhalb der USA – dabei zu unterstützen, über ihre bevorzugten Kanäle mit einer einzigen API Geld in die USA zu überweisen.
Chloé Mayenobe, stellvertretende Geschäftsführerin von Thunes, erklärte: „Zahlungen in US-Dollar in die USA waren bislang langwierig, undurchsichtig und mit hohen Gebühren für grenzüberschreitende Geldtransfers verbunden – insbesondere für Unternehmen. Indem wir unsere Lizenzen in den einzelnen Bundesstaaten nutzen, um Verbindungen zu direkten inländischen Echtzeit-Zahlungssystemen sowie ein USD-Clearing auf institutionellem Niveau einzuführen, schließen wir eine Marktlücke im Wert von mehreren Billionen Dollar. Thunes ermöglicht großvolumige B2B-Zahlungen sofort und reibungslos und macht Auszahlungen an Verbraucher einfacher denn je, sodass unsere Mitglieder in der übrigen Welt die Möglichkeit erhalten, Zahlungen in die USA wie Einheimische zu tätigen."
Ximena Azcuy, Leiterin des Bereichs Netzwerk – Amerika bei Thunes, fügte hinzu: „Unsere direkte Anbindung an ein führendes US-Finanzinstitut ist für internationale Unternehmen und Endnutzer ein absoluter Meilenstein. Wir öffnen die Schleusen für nahtlose, großvolumige grenzüberschreitende Geldtransfers in die Vereinigten Staaten. Ganz gleich, ob ein Unternehmen eine kosteneffiziente Stapelverarbeitung über ACH oder ein Echtzeit-Zahlungssystem benötigt – Thunes bietet unseren Mitgliedern weltweit nun den ultimativen Wettbewerbsvorteil."
Informationen zu Thunes
Weitere Informationen finden Sie auf: https://www.thunes.com/
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Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.