
Die Inselgruppe hat die umfangreiche Sanierung des Marie-Colinet-Hauses in Bern abgeschlossen und bereitet die Wiedereröffnung des Gebäudes an der Effingerstrasse vor. In das frühere Gebäude der Berner Frauenklinik, das zu den grössten Baudebakeln in der Geschichte des Kantons gezählt wird, ziehen im August die Frauenklinik und die Neonatologie der Kinderklinik ein, im September folgt die Augenklinik. Die Inselgruppe hatte das 2002 bezogene Haus 2007 vom Kanton übernommen und kurze Zeit später festgestellt, dass erneut ein umfassender Umbau nötig wird.
Der Umbau dauerte fünf Jahre und wurde von Verzögerungen und Mehrkosten begleitet. Während der Arbeiten traten zusätzliche Mängel an der Bausubstanz zutage. 2021 wurde bei Abbrucharbeiten Schimmel entdeckt, was zu einem Baustopp und einer Schadstoffsanierung führte. Insgesamt belaufen sich die Kosten der Sanierung auf 230 Millionen Franken, die vollständig von der Inselgruppe finanziert wurden.
Technisch und baulich wurde das Gebäude grundlegend erneuert. Es ist nun erdbebensicher, sämtliche Räume sind klimatisiert, und das Haus wurde um ein Technikgeschoss aufgestockt. Das Fassadenbild musste dabei unverändert bleiben, die "Transformation fand innen statt", wie Abel Müller-Hübenthal, Direktor Immobilien und Betrieb der Inselgruppe, anlässlich eines Medienrundgangs erklärte. Für die Sanierung wurde das Marie-Colinet-Haus bis auf seine Primärstruktur zurückgebaut.
Die Inselgruppe nutzte das Projekt auch für eine funktionale Neuordnung. Frauenklinik, Wochenbettstation und neonatologische Versorgung rücken räumlich näher zusammen, um die Wege zwischen den Abteilungen zu verkürzen. Zudem reagierten die Planer auf Rückmeldungen aus der Eröffnungsphase von 2002, als sich Betroffene über eine als kalt empfundene Atmosphäre beklagt hatten. Im Innern kommen nun unterschiedliche Farbtöne und Holzelemente zum Einsatz, um ein freundlicheres Umfeld für Patientinnen, Patienten und Personal zu schaffen.

Die Einigung der Bundesregierung auf ein Doppelbudget für 2027 und 2028 samt umfassenden Sparmaßnahmen stößt in den Bundesländern auf wachsende Skepsis. Besonders umstritten ist die geplante Senkung des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen Prozentpunkt ab 2028. Während die Regierung die Entlastung als Signal zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts verkauft, kritisieren Länder und Gemeinden, dass die Maßnahme über sinkende Ertragsanteile teilweise von ihnen mitfinanziert werden soll.
Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP), der im zweiten Halbjahr auch der Landeshauptleute-Konferenz vorsitzt, macht den Konfliktpunkt offen zum Thema. Die Reduktion der Lohnnebenkosten bewege sich in einer Größenordnung von rund zwei Milliarden Euro pro Jahr und sei „die markanteste Veränderung im Bundesbudget“. Für Unternehmen und Beschäftigung sei das zwar ein wichtiges Signal, doch Wallner pocht darauf, dass die daraus entstehenden Steuerausfälle von Wien getragen werden: „Wer anschafft, zahlt. Die Lohnnebenkostensenkung hat der Bund angeschafft, also soll er sie auch finanzieren.“ Eine Budgetsanierung des Bundes zulasten der Länder im Steuerbereich wolle man nicht zulassen.
Ähnlich argumentiert Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP). Zwar bezeichnet er die Senkung der Lohnnebenkosten als „wichtiges Signal zur Stärkung des Arbeits-, Innovations- und Wirtschaftsstandortes und der Beschäftigung“, zugleich aber als „hinterfragenswert“, wenn Entlastungen des Bundes am Ende über geringere Ertragsanteile von Ländern und Gemeinden mitbezahlt würden. Stelzer verweist auf bestehende Vereinbarungen im Finanzausgleich und im Stabilitätspakt, die ausverhandelt und beschlossen seien. Aus seiner Sicht darf der Bund nicht weiter auf Mittel von Ländern und Gemeinden zugreifen, um das Ziel zu erreichen, das jährliche Defizit bis 2028 wieder auf drei Prozent zu senken.
Auch aus Wien kommt deutliche Kritik. Finanzstadträtin Barbara Novak (SPÖ) verweist darauf, dass der Stadt bereits heuer und 2027 jährlich Ertragsanteile von 70 bis 80 Millionen Euro durch fehlende Gegenfinanzierungen entzogen würden. Mit der FLAF-Senkung ab 2028 würden bundesweit noch einmal 440 Millionen Euro für Länder und Gemeinden wegfallen. Im Rathaus wird betont, dass die Finanzierung der Gemeinden sowie der von den Ländern erbrachten Leistungen gesichert bleiben müsse. Die Länder verlangen daher Einblick in alle Budgetbegleitgesetze und drängen auf vollständigen Ersatz vom Bund für durch Bundesmaßnahmen ausgelöste Steuerausfälle.