Kapitalmarkttag: SoftwareOne peilt zweistelligere Profitabilität dank KI und Crayon an

10.06.2026


SoftwareOne verschärft anlässlich seines Kapitalmarkttags die finanziellen Ambitionen deutlich und setzt dabei konsequent auf den Schub durch Künstliche Intelligenz. Der in Stans ansässige IT-Dienstleister formulierte neue Ziele bis 2030: Der Umsatz soll im Schnitt im hohen einstelligen Prozentbereich wachsen, die bereinigte EBITDA-Marge auf über 28% steigen und mehr als 60% des Gewinns in freien Cashflow umgewandelt werden. Zusätzlich plant das Unternehmen, weiterhin 30 bis 50% des jährlichen Reingewinns als Dividende an die Aktionäre auszuschütten.

Der neue Margenanspruch liegt deutlich über dem aktuellen Niveau: 2025 erzielte SoftwareOne eine EBITDA-Marge von 20,9%, während der Umsatz im selben Jahr noch um 2,1% rückläufig war. Marktbeobachter werteten das Profitabilitätsziel als deutlich ambitionierter als erwartet, während die Wachstumsprognose weitgehend den bisherigen Schätzungen entspricht. Laut der Einschätzung der «Finanz und Wirtschaft» dürfte die Börse die höhere Zielmarge positiv aufnehmen; auf dem aktuellen Kursniveau stuft das Blatt die Aktie als attraktiv ein.

Als zentrale Stellhebel für die geplante Ergebnisverbesserung nennt SoftwareOne Effizienzgewinne durch den Einsatz von KI sowie die Integration des norwegischen IT-Dienstleisters Crayon. Der Zusammenschluss befindet sich nach Unternehmensangaben in der letzten Phase und entwickelt sich besser als ursprünglich angenommen. Mit rund 12.000 Mitarbeitenden in mehr als 70 Ländern sieht sich SoftwareOne als global aufgestellte Plattform, die Grössenvorteile, zusätzliche Kompetenzen und Kundennähe verbindet, um die wachsende Nachfrage nach Software-, Cloud- und KI-Dienstleistungen zu bedienen.

Das Geschäftsmodell des Unternehmens ist darauf ausgelegt, von grossen Technologiewellen wie Cloud, Software-as-a-Service und nun Künstlicher Intelligenz zu profitieren. KI wirkt dem Management zufolge als struktureller Beschleuniger in allen Geschäftsbereichen: Sie treibt die Nutzung von Cloud-Ressourcen, steigert den Bedarf an Lizenz-Upgrades und schafft Nachfrage nach neuen Beratungs- und Managed-Services-Angeboten. Details zur Umsetzung der Strategie sollen Investoren und Analysten am Kapitalmarkttag vorgestellt werden, der am 9. Juni 2026 als hybrides Event in Zürich mit Live-Webcast stattfindet. Die nächste Quartalsmitteilung ist für den 26. August 2026 angekündigt.

Rechtsgutachten hält Österreichs Paketabgabe für verfassungs- und unionsrechtswidrig

12.06.2026


Die österreichische Bundesregierung plant mit 1. Oktober die Einführung einer umstrittenen Paketsteuer von 2 Euro pro Sendung für große Online-Händler. Betroffen wären Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro, insgesamt 16 Plattformen und Händler, wie der Handelsverband mitteilt. Dazu zählen unter anderem Amazon, Otto, Temu, Zalando, Shop-Apotheke, Ebay.at/Ebay.de, Best Secret, Mediamarkt, AliExpress, Apple, Shein, Universal, Ikea und XXXLutz. Laut Schätzungen des Marktforschers EBCD basiert die Auswahl auf den jeweiligen Online-Umsätzen.

Indirekte Auswirkungen erwartet der Handelsverband für rund 4.000 österreichische Händler, die ihre Waren über diese großen Online-Marktplätze vertreiben. Offen ist, ob der heimische Marktplatz für generalüberholte Gebrauchsgüter, Refurbed, mit einem geschätzten Jahresumsatz zwischen 90 und 110 Millionen Euro ebenfalls unter die Abgabe fallen wird. Das Finanzministerium kalkuliert mit einem jährlichen Aufkommen von rund 280 Millionen Euro aus der Paketsteuer. Diese Einnahmen sollen ab 1. Juli 2026 eine geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren.

Der Versandhändler Otto kündigt massiven Widerstand gegen die neue Abgabe an. Sollte die Paketsteuer wie vorgesehen umgesetzt werden, will das Unternehmen gegen den entsprechenden Steuerbescheid beim Finanzgericht berufen. Otto-Austria-Chef Harald Gutschi rechnet im Schulterschluss mit dem Handelsverband mit einem zwei- bis vierjährigen Rechtsstreit, der sich durch mehrere Instanzen ziehen könnte. Theoretisch reicht der Instanzenzug bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) und zum Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Rückendeckung erhält Otto von der Anwaltskanzlei Dorda. Ein von ihr erstelltes Gutachten stuft den Entwurf der Paketsteuer als "mehrfach verfassungs- und unionsrechtswidrig" ein. Dorda-Partner Andreas Zahradnik sieht "sehr große Chancen", eine Anfechtung erfolgreich zu führen, und bewertet die Erfolgsaussichten auf europarechtlicher Ebene als noch höher. Während das Finanzministerium auf zusätzliche Einnahmen für steuerpolitische Entlastungsmaßnahmen verweist, bereitet sich die Branche auf eine rechtliche Auseinandersetzung vor, deren Ausgang maßgeblich bestimmen dürfte, wie weit nationale Sonderabgaben im europäischen Onlinehandel künftig gehen können.