Klimarisiko im Job: AK verlangt klare Stoppschwellen für Arbeiten bei großer Hitze

10.06.2026


Angesichts häufiger und längerer Hitzeperioden verschärft sich in Österreich die Debatte um den Schutz von Beschäftigten am Arbeitsplatz. Die Arbeiterkammer (AK) fordert verbindliche gesetzliche Grenzen für Arbeit bei hohen Temperaturen und ein klar geregeltes „Hitzefrei“. Hintergrund ist eine neue Studie der Medizinischen Universität Wien im Auftrag der AK, die erstmals umfassende Richtwerte für maximale Arbeitszeiten und notwendige Pausen unter Hitzebelastung vorlegt. Laut AK sind rund 400.000 Menschen im Land regelmäßig im Freien tätig – etwa auf Baustellen oder im Verkehrs- und Kommunalbereich – und damit besonders betroffen.

Die von Umweltmediziner Hans-Peter Hutter geleitete Untersuchung basiert auf mehr als 17.000 Einzelberechnungen. Sie verknüpft die Hitzewarnstufen der GeoSphere Austria mit der jeweiligen physischen Belastung am Arbeitsplatz. Das daraus abgeleitete Modell soll zeigen, wie lange unter bestimmten klimatischen Bedingungen noch sicher gearbeitet werden kann und wann zwingend Entwärmungsphasen nötig sind. Bereits ab 27 Grad Lufttemperatur sinkt demnach die geistige Leistungsfähigkeit, ab 30 Grad steigt das Unfallrisiko um 7 Prozent. Wird eine Körperkerntemperatur von 38,5 Grad erreicht, müsse die Arbeit nach Ansicht der Mediziner ausnahmslos unterbrochen werden.

Die Autoren der Studie warnen ausdrücklich davor, Hitzeschutz nur an der Lufttemperatur zu orientieren. Entscheidend seien auch Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung, Strahlungswärme, die Art und Schwere der Tätigkeit sowie die getragene Kleidung. In der Praxis bedeutet das: Zwei Arbeitsplätze mit derselben Temperatur können ein völlig unterschiedliches Gesundheitsrisiko darstellen. Für die AK liefert das Modell damit die Grundlage, um politisch für konkrete Grenzwerte zu argumentieren – abhängig von der tatsächlichen Belastung und nicht nur vom Thermometer.

Ines Stilling, Bereichsleiterin Soziales der AK Wien, spricht von einem „wichtigen Erfolg“ mit Blick auf die neue Hitzeschutzverordnung, sieht aber weiteren Handlungsbedarf. Gefordert werden gesetzlich verankerte Belastungsgrenzen, die bei Gesundheitsgefährdung zu einem echten Hitzefrei führen – inklusive bezahlter Entwärmungspausen. Neben klaren Stoppschwellen für Arbeiten im Freien dringt die AK gemeinsam mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) zudem auf verbindliche Vorgaben für Innenräume. Es dürfe nicht sein, so Stilling, dass Beschäftigte krank werden, weil es keine klaren gesetzlichen Grenzen gibt. Betriebe müssten verpflichtet werden, die vorliegenden medizinischen Erkenntnisse umzusetzen; systematische Kontrollen durch die Arbeitsinspektion sollen die Einhaltung sicherstellen.

Gesundheitsplan 2040+: Mehr Spezialisierung, weniger Kirchturmdenken in der Thermenregion

12.06.2026


Der seit Jahren diskutierte Neubau des Universitätsklinikums Wiener Neustadt nimmt eine entscheidende Hürde. Ende Juni soll die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für eines der größten Gesundheitsprojekte Niederösterreichs eingereicht werden. Läuft das Verfahren ohne größere Verzögerungen, könnte 2027 der Baubeginn für das neue Großspital erfolgen. Das Projekt ist zentraler Bestandteil des Gesundheitsplans 2040+ des Landes und soll die Versorgung in der Thermenregion langfristig neu ordnen.

Finanziell ist der Neubau zu einem Milliardenprojekt angewachsen. Als der niederösterreichische Landtag 2019 grünes Licht gab, wurden die Kosten noch auf rund 500 Millionen Euro geschätzt. Inzwischen kalkuliert das Land mit knapp 1,5 Milliarden Euro. Finanz- und Gesundheitslandesrat Anton Kasser (ÖVP) machte bei einem Pressetermin deutlich, dass diese Summe nicht weiter steigen dürfe; Ziel sei es vielmehr, unter dem vorgegebenen Budgetrahmen zu bleiben. Zusätzliche Ausstattungswünsche, so Kasser, seien nicht vorgesehen – „kein Schnickschnack“.

Inhaltlich ist der Neubau eng mit einer tiefgreifenden Strukturreform in der Thermenregion verknüpft. Der Gesundheitsplan 2040+ setzt auf stärkere Spezialisierung und standortübergreifende Zusammenarbeit statt auf die bisherige Logik einzelner Häuser. So wurden etwa einzelne Fachrichtungen zwischen den Kliniken verschoben, um Kompetenzen zu bündeln. Bereits umgesetzt ist ein gemeinsames onkologisches Versorgungskonzept der Häuser Baden und Wiener Neustadt, das als Musterbeispiel für die neue regionale Ausrichtung gilt.

Die onkologische Abteilung unter der Leitung von Birgit Grünberger arbeitet seit Jahresbeginn standortübergreifend als ein gemeinsames Team. Tägliche Besprechungen zu aktuellen Fällen und ein „Tumorboard“ sollen die Behandlung von Krebspatientinnen und -patienten koordinieren. Nach Angaben der Landesgesundheitsagentur sind alle Klinikstandorte in ein Tumornetzwerk eingebunden, das eine wohnortnahe, zugleich hochspezialisierte onkologische Versorgung ermöglichen soll. Vorständin Elisabeth Bräutigam und Landesrat Kasser betonen, dass damit der Schritt von der Einzelklinik hin zu regional organisierten Versorgungsstrukturen vollzogen werde – mit dem künftigen Universitätsklinikum Wiener Neustadt als zentralem Baustein.