Ein bislang in Österreich nicht nachgewiesener Erreger ist in heimischen Zeckenbeständen aufgetaucht: Das Alongshan-Virus (ALSV), ein von Zecken übertragenes Virus, wurde in mehreren Bundesländern identifiziert. Forschende des Zentrums für Virologie der MedUni Wien berichten im Fachjournal „The Lancet Microbe“, dass das Virus nicht neu eingeschleppt wurde, sondern sich bereits seit mindestens zwei Jahrzehnten weitgehend unbemerkt in Mitteleuropa etabliert hat.
Für die Studie analysierte das Team rund 3.000 im Jahr 2024 gesammelte Zecken sowie etwa 2.000 archivierte Proben aus den Jahren 2005 bis 2018. Hinzu kamen rund 2.000 Blutproben von Patientinnen und Patienten, die mit modernen molekularbiologischen und serologischen Methoden untersucht wurden. Die genetischen Analysen zeigen eine weite geografische Verbreitung des Erregers: Nachweise gelangen in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, der Steiermark und Vorarlberg. Damit reiht sich Österreich in eine wachsende Liste europäischer Länder mit ALSV-Vorkommen ein, darunter Deutschland, Finnland, Frankreich und die Schweiz.
Direkte Virusnachweise im Blut von Patientinnen und Patienten blieben aus. Allerdings fanden die Forschenden bei zwei Personen hohe Konzentrationen spezifischer ALSV-Antikörper. Diese Befunde gelten als Hinweis auf bereits erfolgte Infektionen, die nach aktuellem Kenntnisstand aber selten zu sein scheinen. Welche klinische Bedeutung das Virus in Europa hat, ist offen. Die erstmals 2017 in China beschriebene Variante wurde dort mit fieberhaften, teils FSME-ähnlichen Symptomen in Verbindung gebracht. Ob die in Europa kursierenden Virusvarianten beim Menschen überhaupt Erkrankungen auslösen, ist bislang nicht geklärt.
Angesichts der weltweit zunehmenden Zahl von zeckenübertragenen Viruserkrankungen werten die Wiener Forscher den Nachweis des Alongshan-Virus als Signal für verstärkte Wachsamkeit. Sie sprechen sich dafür aus, ALSV in bestehende Überwachungsprogramme zu integrieren und es bei der diagnostischen Abklärung nach Zeckenstichen mitzudenken. Parallel seien weitere Studien zur Verbreitung und gesundheitlichen Relevanz nötig, um das tatsächliche Risiko für die Bevölkerung besser einschätzen zu können.

Österreichs Notarztsystem steht nach Einschätzung führender Fachgesellschaften zunehmend unter Druck. Laut aktuellen Auswertungen ist in rund 20 Prozent der Notarzteinsätze keine notärztliche Maßnahme erforderlich, in mehr als der Hälfte der Fälle (53 Prozent) wäre eine Versorgung durch gut ausgebildete Sanitäter ausreichend gewesen. Vor diesem Hintergrund fordert die Plattform Notfallmedizin eine grundlegende Reform des mehr als 20 Jahre alten Sanitätergesetzes (SanG). Notärzte müssten dort verfügbar sein, „wo Menschen wirklich um ihr Leben kämpfen“, hieß es bei einer Pressekonferenz in Wien.
Die Plattform Notfallmedizin vernetzt zentrale notärztliche Organisationen des Landes, darunter die Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI), die Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin Steiermark (AGN), die Österreichische Gesellschaft für Notfall- und Katastrophenmedizin (ÖNK), die Interessengemeinschaft Notärztinnen und Notärzte Oberösterreich (INO) sowie die Interessengemeinschaft Notfallmedizin Innsbruck (IGNI). Vertreter der Plattform verweisen auf wiederkehrende Berichte, wonach Notärzte zu spät einträfen, und sehen die Ursache weniger in mangelnden Kapazitäten als in einer Fehlverteilung der Einsätze.
„Wir haben derzeit 120 Notarztfahrzeuge im Dienst, die 24/7 besetzt sind“, sagte Helmut Trimmel von der ÖGARI. Je nach Jahreszeit kommen 29 bis 40 Notarzthubschrauber hinzu. Im internationalen Vergleich sei das Niveau der notfallmedizinischen Versorgung damit hoch. Gleichzeitig gebe es jedoch in vielen Regionen einen Mangel an Notärztinnen und Notärzten sowie „heftige Diskussionen“ darüber, dass diese zu spät kämen. Wissenschaftliche Studien zeigten, dass hochqualifizierte Notärzte vielfach mit Einsätzen beschäftigt seien, für die ihre spezielle Expertise gar nicht erforderlich wäre. Notärztliche Maßnahmen wie etwa Intubationen würden nur in einem kleinen Teil der Fälle benötigt.
Die Plattform sieht den Kern des Problems im bestehenden gesetzlichen Rahmen. Das Sanitätergesetz erlaube die Tätigkeit des Rettungssanitäters rechtlich nur als Hilfstätigkeit, obwohl diese in der Praxis längst mehr leisten, kritisierte Clemens Kaltenberger, Präsident des Bundesverbands Rettungsdienst (BVRD). Eine Modernisierung des Gesetzes mit einer klaren Kompetenzerweiterung für Sanitäter soll nach Vorstellung der beteiligten Organisationen dazu beitragen, Versorgungslücken zu vermeiden und die begrenzten Notarztressourcen gezielt dort einzusetzen, wo sie tatsächlich lebensrettend gebraucht werden.