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Die UNIQA Insurance Group AG schüttet für das Geschäftsjahr 2025 eine deutlich erhöhte Dividende aus und stellt zugleich ihren Aufsichtsrat teilweise neu auf. Die ordentliche Hauptversammlung am 9. Juni 2026 beschloss eine Ausschüttung von 0,72 Euro je dividendenberechtigter Aktie. Das entspricht einem Plus von 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt fließen damit 184,72 Millionen Euro an die Anteilseigner, die Gesamtausschüttung steigt im Jahresvergleich um 3,99 Prozent.
Operativ schlägt sich die höhere Dividende in einer Dividendenrendite von 4,66 Prozent für das Jahr 2025 nieder, berechnet auf Basis eines Schlusskurses von 17,10 Euro an der Wiener Börse am Tag der Hauptversammlung. Damit fällt die Rendite niedriger aus als im Vorjahr, als sie noch 7,66 Prozent betragen hatte. Die Aktien des ATX-Unternehmens werden ab dem 18. Juni 2026 ex Dividende 2025 gehandelt; der Ex-Dividenden-Tag kann sich optisch belastend auf den Kurs auswirken, bevor die Auszahlung über die jeweilige depotführende Bank erfolgt. Dividendenzahltag ist der 22. Juni 2026, Hauptzahlstelle ist die Raiffeisen Bank International AG, Auszahlungen erfolgen abzüglich 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer.
Aufsichtsratsseitig reflektiert UNIQA den Generationswechsel im Spitzenmanagement der eng verbundenen Raiffeisen Bank International (RBI). Der designierte RBI-CEO Michael Höllerer zieht in das Kontrollgremium ein und übernimmt das Mandat vom scheidenden RBI-Chef Johann Strobl. Zudem folgt Bernhard Breunlich auf Markus Andréewitch im Aufsichtsrat. An der Börse stieß das Gesamtpaket aus Dividendenerhöhung und personellen Veränderungen auf positive Resonanz: Die UNIQA-Aktie legte im Wiener Handel zeitweise um 0,58 Prozent auf 17,44 Euro zu.
Langfristig erwies sich der Titel für Investoren als renditestark. Über einen Fünfjahreszeitraum hinweg hat die UNIQA-Aktie in Wien um 136,51 Prozent an Wert gewonnen. Unter Einbeziehung der Dividenden summiert sich die tatsächliche Rendite sogar auf 615,63 Prozent. Analystenschätzungen von FactSet deuten darauf hin, dass UNIQA ihren Ausschüttungskurs fortsetzen könnte: Für 2026 wird eine weitere Anhebung der Dividende auf 0,78 Euro je Aktie erwartet. Auf Basis dieser Prognose würde die Dividendenrendite leicht auf 4,55 Prozent zurückgehen, vorausgesetzt, das Kursniveau bleibt unverändert.

Österreichs Notarztsystem steht nach Einschätzung führender Fachgesellschaften zunehmend unter Druck. Laut aktuellen Auswertungen ist in rund 20 Prozent der Notarzteinsätze keine notärztliche Maßnahme erforderlich, in mehr als der Hälfte der Fälle (53 Prozent) wäre eine Versorgung durch gut ausgebildete Sanitäter ausreichend gewesen. Vor diesem Hintergrund fordert die Plattform Notfallmedizin eine grundlegende Reform des mehr als 20 Jahre alten Sanitätergesetzes (SanG). Notärzte müssten dort verfügbar sein, „wo Menschen wirklich um ihr Leben kämpfen“, hieß es bei einer Pressekonferenz in Wien.
Die Plattform Notfallmedizin vernetzt zentrale notärztliche Organisationen des Landes, darunter die Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI), die Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin Steiermark (AGN), die Österreichische Gesellschaft für Notfall- und Katastrophenmedizin (ÖNK), die Interessengemeinschaft Notärztinnen und Notärzte Oberösterreich (INO) sowie die Interessengemeinschaft Notfallmedizin Innsbruck (IGNI). Vertreter der Plattform verweisen auf wiederkehrende Berichte, wonach Notärzte zu spät einträfen, und sehen die Ursache weniger in mangelnden Kapazitäten als in einer Fehlverteilung der Einsätze.
„Wir haben derzeit 120 Notarztfahrzeuge im Dienst, die 24/7 besetzt sind“, sagte Helmut Trimmel von der ÖGARI. Je nach Jahreszeit kommen 29 bis 40 Notarzthubschrauber hinzu. Im internationalen Vergleich sei das Niveau der notfallmedizinischen Versorgung damit hoch. Gleichzeitig gebe es jedoch in vielen Regionen einen Mangel an Notärztinnen und Notärzten sowie „heftige Diskussionen“ darüber, dass diese zu spät kämen. Wissenschaftliche Studien zeigten, dass hochqualifizierte Notärzte vielfach mit Einsätzen beschäftigt seien, für die ihre spezielle Expertise gar nicht erforderlich wäre. Notärztliche Maßnahmen wie etwa Intubationen würden nur in einem kleinen Teil der Fälle benötigt.
Die Plattform sieht den Kern des Problems im bestehenden gesetzlichen Rahmen. Das Sanitätergesetz erlaube die Tätigkeit des Rettungssanitäters rechtlich nur als Hilfstätigkeit, obwohl diese in der Praxis längst mehr leisten, kritisierte Clemens Kaltenberger, Präsident des Bundesverbands Rettungsdienst (BVRD). Eine Modernisierung des Gesetzes mit einer klaren Kompetenzerweiterung für Sanitäter soll nach Vorstellung der beteiligten Organisationen dazu beitragen, Versorgungslücken zu vermeiden und die begrenzten Notarztressourcen gezielt dort einzusetzen, wo sie tatsächlich lebensrettend gebraucht werden.