
Die Datenschutzorganisation Noyb geht in Österreich juristisch gegen die international tätige Kreditauskunftei CRIF vor. Die von Aktivist Max Schrems geführte NGO hat eine Unterlassungsklage eingebracht und bereitet zusätzlich eine Sammelklage auf Schadenersatz vor. Im Kern wirft Noyb dem in Österreich stark vertretenen italienischen Unternehmen vor, eine Art heimliches Melderegister zu betreiben, das Daten von nahezu allen Erwachsenen im Land umfasst, und darauf aufbauend Bonitätsbewertungen zu vergeben, die für Verträge und Kredite entscheidend sein können. CRIF selbst hat zu den Vorwürfen zunächst keine Stellungnahme abgegeben.
Laut Noyb basiert der sogenannte Credit Score bei rund 90 Prozent der betroffenen Personen nicht auf konkreten Finanzdaten, sondern lediglich auf allgemeinen Merkmalen wie Alter, Geschlecht und Wohnadresse. Nur bei den übrigen Personen flössen Informationen wie Insolvenzen oder Meldungen von Inkassobüros in die Bewertung ein; gegen deren Nutzung hat Noyb nach eigenen Angaben "kein Problem". Kritisch sehen die Datenschützer vor allem, dass die so ermittelten Scores für Betroffene erhebliche wirtschaftliche Nachteile haben können – etwa wenn Handy- oder Stromverträge nicht zustande kommen oder Kreditanträge abgelehnt werden, ohne dass die Betroffenen den Grund kennen.
Zusätzlichen Konfliktstoff liefert nach Darstellung von Noyb die Herkunft der Daten. CRIF soll sich personenbezogene Informationen unter anderem über Adresshändler wie AZ Direct, den Compass Verlag und DPIT beschafft haben. Solche Unternehmen dürfen Anschriften nach mehreren Gerichtsurteilen allerdings nur zu Marketingzwecken veräußern, nicht zur Erstellung von Bonitätsbewertungen. Zudem wirft Noyb CRIF vor, Millionen Betroffene nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer Daten informiert zu haben und sich stattdessen pauschal auf ein „berechtigtes Interesse“ zu berufen. Aus Sicht der Datenschützer ist weder die Datensammlung noch das Scoring in der vorliegenden Form mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar.
Mit der eingebrachten Unterlassungsklage will Noyb erreichen, dass CRIF seine Geschäftspraxis ändert und in dieser Form nicht weiterarbeiten darf; zugleich soll damit die Verjährung möglicher Ansprüche gehemmt werden. Im zweiten Halbjahr ist eine Verbands- beziehungsweise Abhilfeklage geplant, mit der vergangene Schäden adressiert werden sollen. Noyb rechnet im Erfolgsfall mit einer Entschädigung von rund 500 Euro pro betroffene Person, die sich der Sammelklage anschließt. Teilnehmen können volljährige Personen ohne laufende Inkasso-Forderungen oder Insolvenz, die seit mindestens zwei Jahren in Österreich leben. Die Finanzierung der Klage übernimmt Noyb; nur im Erfolgsfall fällt ein fixer Betrag pro Teilnehmer an, alternativ ist eine pauschale Vorbeteiligung möglich, für Fördermitglieder ist die Teilnahme kostenfrei.
Der Fall zählt zu den ersten Verfahren unter der neuen EU-Verbandsklagen-Richtlinie und könnte Signalwirkung für die gesamte Auskunftei- und Datenhandelsbranche haben. Zu den Kunden von CRIF in Österreich zählen laut Noyb unter anderem große Mobilfunkanbieter, Banken, ein Stromkonzern, ein Online-Händler und ein Zahlungsdienstleister. Wie Gerichte die Abgrenzung zwischen legitimer Bonitätsprüfung und unzulässigem Massen-Scoring auf Basis von Adressdaten vornehmen, dürfte nicht nur für CRIF, sondern auch für andere Marktteilnehmer entscheidend werden. Branchenweit hängt damit die Frage in der Schwebe, in welchem Umfang Unternehmen auf externe Scoring-Modelle setzen können, wenn deren Datengrundlage und Transparenz zunehmend in den Fokus von Verbraucherschützern und Aufsicht geraten.

Der Österreichische Alpenverein (ÖAV) erhöht den Druck auf den Bund und fordert eine massive Aufstockung der staatlichen Finanzierung für die alpine Infrastruktur. Angesichts steigender Baukosten und eines wachsenden Sanierungsstaus bei Schutzhütten und Wegen seien in den kommenden fünf Jahren 95 Millionen Euro erforderlich, erklärte Georg Unterberger, Leiter der Abteilung Hütten und Wege beim ÖAV, bei einer Pressekonferenz in Hall in Tirol. Allein der Verein verantwortet österreichweit 223 Schutzhütten und 226.000 Kilometer Wanderwege, deren Erhalt zunehmend zur finanziellen und organisatorischen Herausforderung wird.
Zum Problem wird vor allem das Bauen im Hochgebirge. Nach Angaben des Alpenvereins liegen die Kosten dort im Schnitt rund doppelt so hoch wie im Tal. Unterberger verweist auf stark gestiegene Baupreise generell, verschärft durch extreme Lagen, kurze Bauzeiten, aufwendige Logistik und erhöhte Anforderungen an Statik und Windlast. Hinzu kommen langwierige behördliche Genehmigungsverfahren. Manche Hütten sind mehr als 100 Jahre alt und müssen umfassend modernisiert oder ersetzt werden. Allein heuer investiert der ÖAV nach eigenen Angaben rund 25 Millionen Euro in die Instandhaltung von Hütten und Wegen.
Ein aktuelles Beispiel ist die Glungezer-Hütte des Alpenvereins Hall in Tirol auf 2.610 Metern Seehöhe. Ab 2027 sollen dort Schlaflager, Pächterbereiche, Sanitäranlagen und weitere Teile der hochalpinen Schutzhütte erneuert werden. Der Fall illustriert aus Sicht des Vereins den Spagat zwischen Kostenanstieg, extremen Rahmenbedingungen und dem Anspruch, die Gebäude zukunftsfit und möglichst nachhaltig zu machen. Ohne das unentgeltliche Engagement zahlreicher Ehrenamtlicher wäre die Aufrechterhaltung des Hüttenbetriebs und die Pflege der Wege nach Einschätzung des ÖAV längst nicht mehr leistbar.
Die Bundesregierung hatte im Juli 2025 beschlossen, die Förderung für alpine Vereine in den Jahren 2026 und 2027 auf jeweils 7,72 Millionen Euro zu verdoppeln. Aus Sicht des Alpenvereins bleibt dieser Schritt deutlich hinter dem Bedarf zurück. „Wir werden im Regen stehen gelassen“, sagte Unterberger mit Blick auf die zugesagten Mittel und die jüngste Budgetrede von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ), die aus seiner Sicht wenig Hoffnung auf eine grundlegende Neuordnung der Förderstruktur mache. Mit den geforderten 95 Millionen Euro über fünf Jahre will der Alpenverein den Sanierungsstau bei Hütten und Wegen systematisch angehen – ob diese Summe aus dem Bundesbudget tatsächlich bereitgestellt wird, ist jedoch offen.