Machtprobe im Stiftungsrat: Wer übernimmt den ORF-Chefsessel ab 2027?

11.06.2026


Im ORF-Stiftungsrat steht am Donnerstag eine zentrale Personalentscheidung an: Die 35 Mitglieder des Gremiums bestimmen in einer nicht öffentlichen Sitzung in Wien, wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab 1. Jänner 2027 als Generaldirektor oder Generaldirektorin führen wird. Für den Chefsessel ist eine einfache Mehrheit notwendig, mindestens 18 Stimmen sind erforderlich. Die Sitzung dürfte sich bis in den späten Nachmittag ziehen, da alle nominierten Bewerberinnen und Bewerber zunächst ihre Konzepte präsentieren müssen.

Als Favorit für die fünfjährige Funktionsperiode gilt der frühere APA-CEO Clemens Pig. Er trifft jedoch auf ein breites Feld erfahrener Medienmanager: Unter den insgesamt neun Kandidatinnen und Kandidaten finden sich der ehemalige ProSiebenSat.1Puls4-Geschäftsführer Markus Breitenecker, ORF-TV-Magazinchefin Lisa Totzauer, Ex-HBO-Manager Johannes Larcher und ORF-III-Kogeschäftsführerin Kathrin Zierhut-Kunz. Ebenfalls im Rennen sind „Exxpress“-Herausgeberin Eva Schütz, der frühere ServusTV-Chefredakteur Robert Altenburger, die langjährige ORF-Journalistin Sonja Sagmeister und die frühere ORF-Managerin Petra Höfer.

Die Hearings folgen einer zuvor ausgelosten Reihenfolge. Den Auftakt macht Zierhut-Kunz, den Abschluss Sagmeister. Dazwischen versuchen Höfer, Pig, Schütz, Larcher, Breitenecker, Altenburger und Totzauer, die Stiftungsräte von ihren Strategien für die Zukunft des ORF zu überzeugen. Pro Person sind 20 Minuten Präsentationszeit vorgesehen, daran schließt jeweils eine Fragerunde an. Insgesamt hatten sich 75 Personen fristgerecht beworben, doch nur 13 erfüllten nach Einschätzung einer Findungskommission die formalen Ausschreibungskriterien; neun von ihnen wurden von zumindest einem Stiftungsratsmitglied nominiert und damit für das Hearing zugelassen.

Verfahrensseitig steht die Bestellung der neuen ORF-Spitze unter besonderer Beobachtung. Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer, von der SPÖ nominiert, betonte, alle gesetzlichen Vorgaben seien eingehalten worden. Der von der FPÖ nominierte Stiftungsrat Peter Westenthaler kündigte hingegen bereits an, die Bestellung anfechten zu wollen. Für zusätzliche Transparenz sorgt, dass die Stiftungsratsmitglieder ihre Entscheidung erstmals begründen müssen – eine Folge des Europäischen Medienfreiheitsrechts, das nun Anwendung findet.

Fest steht bereits, dass an der ORF-Spitze ab 2027 eine neue Person stehen wird. Die amtierende Generaldirektorin Ingrid Thurnher hat auf eine neuerliche Bewerbung verzichtet. Sie verwies darauf, dass ihr in der verbleibenden Amtszeit mehr Freiheit bleibe, um Missstände aufzuarbeiten, strukturelle Weichen zu stellen und das Vertrauen in den ORF zu stärken. Gelingt im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit für eine der Bewerbungen, sieht das Verfahren eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidatinnen oder Kandidaten vor. Bei Stimmengleichstand entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Rechtsgutachten hält Österreichs Paketabgabe für verfassungs- und unionsrechtswidrig

12.06.2026


Die österreichische Bundesregierung plant mit 1. Oktober die Einführung einer umstrittenen Paketsteuer von 2 Euro pro Sendung für große Online-Händler. Betroffen wären Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro, insgesamt 16 Plattformen und Händler, wie der Handelsverband mitteilt. Dazu zählen unter anderem Amazon, Otto, Temu, Zalando, Shop-Apotheke, Ebay.at/Ebay.de, Best Secret, Mediamarkt, AliExpress, Apple, Shein, Universal, Ikea und XXXLutz. Laut Schätzungen des Marktforschers EBCD basiert die Auswahl auf den jeweiligen Online-Umsätzen.

Indirekte Auswirkungen erwartet der Handelsverband für rund 4.000 österreichische Händler, die ihre Waren über diese großen Online-Marktplätze vertreiben. Offen ist, ob der heimische Marktplatz für generalüberholte Gebrauchsgüter, Refurbed, mit einem geschätzten Jahresumsatz zwischen 90 und 110 Millionen Euro ebenfalls unter die Abgabe fallen wird. Das Finanzministerium kalkuliert mit einem jährlichen Aufkommen von rund 280 Millionen Euro aus der Paketsteuer. Diese Einnahmen sollen ab 1. Juli 2026 eine geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren.

Der Versandhändler Otto kündigt massiven Widerstand gegen die neue Abgabe an. Sollte die Paketsteuer wie vorgesehen umgesetzt werden, will das Unternehmen gegen den entsprechenden Steuerbescheid beim Finanzgericht berufen. Otto-Austria-Chef Harald Gutschi rechnet im Schulterschluss mit dem Handelsverband mit einem zwei- bis vierjährigen Rechtsstreit, der sich durch mehrere Instanzen ziehen könnte. Theoretisch reicht der Instanzenzug bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) und zum Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Rückendeckung erhält Otto von der Anwaltskanzlei Dorda. Ein von ihr erstelltes Gutachten stuft den Entwurf der Paketsteuer als "mehrfach verfassungs- und unionsrechtswidrig" ein. Dorda-Partner Andreas Zahradnik sieht "sehr große Chancen", eine Anfechtung erfolgreich zu führen, und bewertet die Erfolgsaussichten auf europarechtlicher Ebene als noch höher. Während das Finanzministerium auf zusätzliche Einnahmen für steuerpolitische Entlastungsmaßnahmen verweist, bereitet sich die Branche auf eine rechtliche Auseinandersetzung vor, deren Ausgang maßgeblich bestimmen dürfte, wie weit nationale Sonderabgaben im europäischen Onlinehandel künftig gehen können.